Wichtige Punkte:

  • Die EU hat MEV gemäß der MiCA-Verordnung für illegal erklärt.

  • Der MEV-Handel in der EU schadet den Nutzern und muss von Handelsplattformen gemeldet werden.

  • Die ESMA bittet bis zum 25. Juni um Feedback zu einem Entwurf einer Berichtsvorlage.

Die Europäische Union (EU) hat den Maximum Extractable Value (MEV) im Rahmen ihrer Markets in Crypto Assets (MiCA)-Verordnung als illegale Marktmanipulationsstrategie eingestuft.

Der MEV-Handel in der EU steht vor Herausforderungen

MEV, bei dem Blockchain-Betreiber Transaktionen neu anordnen, um ihre Gewinne auf Kosten der Transaktionssender zu steigern, ist innerhalb der Kryptobranche ein umstrittenes Thema. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihr drittes Konsultationspaket veröffentlicht, um zu klären, wie bestimmte Rechtsansprüche auszulegen sind, darunter auch die Behandlung des MEV-Handels in der EU.

MEV kann die Gewinne der Endnutzer durch Taktiken wie Frontrunning und Sandwich-Angriffe reduzieren. Während einige Branchenexperten argumentieren, dass MEV die Effizienz von Blockchain-Netzwerken steigern kann, haben seine negativen Auswirkungen auf die Benutzer zu einer Überprüfung durch die Regulierungsbehörden geführt. Patrick Hansen, Leiter für EU-Strategie und -Politik bei Circle, stellte fest, dass das jüngste ESMA-Papier den MEV-Handel in der EU und seine Auswirkungen auf Marktmissbrauch klar definiert.

ESMA bittet um Feedback zur Berichtsvorlage bis zum 25. Juni

Die ESMA betonte, dass der MEV-Handel in der EU, wie z. B. Frontrunning, es Minern oder Validierern ermöglicht, durch die Neuordnung von Transaktionen Gewinne zu erzielen, was gemäß MiCA einen Marktmissbrauch darstellt. Um diese Praktiken zu bekämpfen, hat die ESMA Handelsplattformen verpflichtet, Fälle von MEV-bezogenem Marktmissbrauch zu melden. Die Regulierungsbehörde möchte die Bestimmungen von MiCA umfassend und klar gestalten und dabei transaktionsbezogene und operative Blockchain-Aktivitäten berücksichtigen.

Im Rahmen ihrer Regulierungsbemühungen hat die ESMA einen 6-seitigen Musterentwurf für die Meldung verdächtiger Transaktionen veröffentlicht. Dieser Entwurf, der bis zum 25. Juni für Rückmeldungen von Interessenvertretern offen ist, kann noch weiteren Änderungen unterzogen werden. Die ESMA und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben über die im Rahmen von MiCA erforderlichen Maßnahmen und Leitlinien beraten und dabei die Meinung von Interessenvertretern der Branche eingeholt, um die Regeln, insbesondere für Dienstleister, zu verfeinern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeiner Marktkommentar und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Anlage Ihre eigenen Recherchen durchzuführen.