🚨🇹🇷 In der Türkei kann es zu Transaktionssteuern und Deklarationspflichten in Bezug auf Kryptowährungen kommen
Insbesondere wurde eine wichtige Forderung in Bezug auf die Kryptowährungsvorschriften erhoben, die nach den Kommunalwahlen am 31. März erwartet werden. Es wird erklärt, dass die Steuerbehörde eine Transaktionssteuer auf einem Niveau einführen wird, das Investoren nicht abschreckt, sowie eine Deklarationspflicht, dass der Steuerabzugssatz null sein wird, um die Übertragung von Vermögenswerten ins Ausland zu verhindern.
Während in vielen Regionen von den USA bis Russland, von der EU bis Asien über Kryptowährungsvorschriften diskutiert wird, wurde auch eine wichtige Forderung in Bezug auf #Turkey erhoben. Laut den Informationen von Rahim Ak von Haberturk plant die dem Finanzministerium angegliederte Steuerbehörde die Einführung von zwei Steuerpositionen für Kryptowährungen, eine mit einem „Null-Abzugssatz“.
In den Nachrichten wurde die erste Nachricht über die Studie von Prof. Dr. Murat Batı, Fakultätsmitglied der Ondokuzmayis-Universität, in den sozialen Medien bekannt gegeben, während erklärt wurde, dass eine Transaktionssteuer auf dem Weg sei. West, Abschnitt 75 des Einkommensteuergesetzes.Er schrieb, dass Kryptowährungen, die gemäß Artikel th als Wertpapierkapital gelten, durch Quellensteuer, d. h. Steuerabzug, besteuert werden.
Der Abfluss ins Ausland wird verhindert
Andererseits wird neben der Transaktionssteuer auch eine Studie durchgeführt, um den Abfluss von Kryptowährungen ins Ausland über andere Plattformen zu verhindern. Dementsprechend wird auch bei Kryptowährungen, die als Wertpapierkapital gelten, wie Anleihen und Aktienmärkte, erwogen, Steuern durch Quellensteuer, d. h. Steuerabzug, zu erheben, um den Abfluss von Einnahmen ins Ausland zu verhindern. Somit wird es für diejenigen, die ihre Einnahmen ins Ausland schmuggeln, obligatorisch sein, eine Erklärung abzugeben und ihre Einnahmen anzugeben. Die Quellensteuer, d. h. der Steuerabzugssatz, bleibt jedoch bei Null.