Kürzlich wurde ein Artikel veröffentlicht, der sich mit Urheberrechtsfragen befasst, die sich aus den Fortschritten im Bereich der künstlichen Intelligenz ergeben. Der Artikel wurde von Christophe Geiger von der Universität Luiss Guido Carlo in Rom recherchiert und geschrieben. Er ist der Meinung, dass die Menschenrechte bei der Ausarbeitung von Urheberrechtsgesetzen in Bezug auf künstliche Intelligenz im Mittelpunkt stehen müssen. Der Artikel beginnt mit der Erwähnung der generativen KI als der sogenannten generativen KI, da der Autor eine Änderung des Ansatzes bei der Analyse von Urheberrechtsgesetzen fordert.

Priorisierung der Kreativität bei KI-Urheberrechten

Das Papier betont, dass die vorliegende Angelegenheit aus einer Menschenrechtsperspektive betrachtet werden muss und dass den Rechten menschlicher Schöpfer mehr Gewicht beigemessen werden muss. Außerdem muss die menschliche Kreativität im Mittelpunkt stehen, wenn künftige Vorschriften für generative KI und Urheberrechte bewertet werden.

Es plädiert für den Schutz der menschlichen Schöpfer. Als Autor ist Geiger der Ansicht, dass KI-Tools nur als Hilfsmittel für den menschlichen Schöpfer betrachtet werden sollten und nicht als etwas, das in der einen oder anderen Form urheberrechtlich geschütztes Material produziert. Er betont, dass die Urheberrechte für KI-Systeme nur dann berücksichtigt werden sollten, wenn sie von einem menschlichen Schöpfer im Schöpfungsprozess als technisches Werkzeug verwendet werden, nicht als eigenständige Einheit.

Greiger ist der Ansicht, dass die aktuellen Gesetze und Vorschriften eher darauf ausgerichtet sind, die finanziellen Investitionen von Unternehmen in die Entwicklung von KI-Modellen zu schützen, da sie seiner Ansicht nach für Investoren und ihre Technologie vorteilhaft sind, nicht für menschliche Künstler und ihre Kreativität. Er argumentiert, dass Künstler und Schöpfer für ihre Werke entschädigt werden müssen.

Sicherstellung einer fairen Vergütung

In dem Papier wird vorgeschlagen, einen angemessenen Entschädigungsmechanismus zu entwickeln, um menschliche Schöpfer für ihre Arbeit zu entschädigen, die in KI-Modelltrainings verwendet wird, und für die Ergebnisse, die auf der Grundlage ihrer Originalarbeiten erzielt werden. Greiger besteht darauf, dass Menschenrechte bereits in regionalen Verfassungen und auch in internationalen Gesetzen enthalten sind, da sie als die grundlegendsten Parameter der menschlichen Gesellschaft gelten. Daher sollten die Gesetzgeber ihnen oberste Priorität einräumen, wenn sie über neue Herausforderungen entscheiden, die mit fortschreitender Technologie und sich ändernden Szenarien einhergehen.

Im Hinblick auf die Ermöglichung maschinellen Lernens können Prozesse im Sinne des Rechts auf Wissenschaft und Kultur sowie uneingeschränkte (künstlerische) Ausdrucksformen entworfen und übernommen werden, da KI in der Lage ist, in den Bereichen Wissenschaft und Kunst vorteilhafte Fortschritte zu erzielen.

Der Artikel befürwortet auch die Rechte menschlicher Schöpfer, indem er ihnen ermöglicht, die von einem KI-System durch ihren Input generierten Ergebnisse für den Prozess der Schaffung ihrer Kunst zu verwenden. Gleichzeitig geht die Argumentation des Artikels dahin, dass menschliche Schöpfer für die Verwendung ihrer Werke für kommerzielle Zwecke gemäß den ihnen durch das Urheberrecht gewährten Rechten belohnt werden müssen. Nun, es ist ein durchaus stichhaltiges Argument.

Das Papier kommt zu dem Schluss, dass ein menschenrechtsfreundlicher Ansatz eine ethische Methodik für Urheberrechtsbelange in GenAI gewährleistet, damit die Verfahren menschliche Schöpfer und nicht Maschinen unterstützen.

Forschungspapier hier verfügbar.