Ermittler frieren in der Regel virtuelle Geldbörsen ein, um Eigentum und Beweise zu sichern. Das Problem besteht jedoch darin, dass der rechtliche Status virtueller Währungen unklar ist und die Rechtsgrundlage und Rationalität für das Einfrieren sorgfältig erläutert werden muss.
1. Was ist los mit dem Einfrieren virtueller Währungskonten? Was ist die Rechtsgrundlage?
Das „Strafprozessrecht“ besagt, dass Staatsanwaltschaften und Organe der öffentlichen Sicherheit bei Bedarf das Eigentum von Straftatverdächtigen, wie z. B. Kautionen und Überweisungen, befragen und einfrieren können. Seit der Veröffentlichung der „Mitteilung zur Vermeidung von Bitcoin-Risiken“ im Jahr 2013 betrachten viele Gerichte virtuelle Währungen jedoch nicht mehr als Eigentum und Straftaten mit virtuellen Währungen werden nicht als Eigentumsdelikte geahndet. Fehlt in diesem Fall das Einfrieren virtueller Währungskonten durch die öffentliche Sicherheitsbehörde nicht einer Rechtsgrundlage?
Später gab es jedoch die „Bestimmungen zu mehreren Fragen der Erhebung, Extraktion, Überprüfung und Beurteilung elektronischer Daten bei der Bearbeitung von Strafsachen“, mit denen erstmals ein elektronisches Datengefriersystem auf der Grundlage des traditionellen Vermögensgefriersystems eingeführt wurde. Diese Verordnung besagt, dass das Einfrieren elektronischer Daten das Sperren von Online-Konten bedeutet, um zu verhindern, dass Benutzer oder Eigentümer die darin enthaltenen Daten manipulieren, um Beweise zu sichern. Auf diese Weise besteht eine rechtliche Grundlage für das Einfrieren von Konten in virtuellen Währungen.
Das Problem ist jedoch, dass es immer noch etwas schwierig ist, diese Bestimmung mit dem Strafverfahren und den materiellen Bestimmungen des Strafrechts in Verbindung zu bringen. Es gibt noch viele Probleme, die bei der tatsächlichen Funktionsweise des Einfrierens virtueller Währungen erklärt werden müssen.
2. Welche Mängel weist die Rechtsgrundlage für das Einfrieren virtueller Währungskonten auf?
Im Strafverfahren handelt es sich bei der Sicherstellung um eine Zwangsmaßnahme gegen Eigentum, das als Beweismittel dient. Nach der Veröffentlichung der „Electronic Data Regulations“ ist das Einfrieren elektronischer Daten jedoch zu einer Maßnahme geworden, die von Ermittlungsbehörden ergriffen wird, wenn die Erhebung elektronischer Daten unmöglich oder unpraktisch ist. Allerdings gibt es bei dieser Untersuchungsmethode noch einige Probleme:
Das Einfrieren elektronischer Daten scheint sich von der ursprünglichen Bedeutung von „Einfrieren“ zu unterscheiden. Das Strafprozessrecht sieht vor, dass Eigentum eingefroren wird, aber jetzt werden virtuelle Währungen aufgrund ihrer Beweiseigenschaften als elektronische Daten eingefroren. Auf diese Weise scheint die Sicherstellung zu einer Maßnahme zur Beweissicherung geworden zu sein, die sich von ihrer ursprünglichen Bedeutung unterscheidet.
Die Verfahren zum Einfrieren sind noch nicht abgeschlossen. Die elektronische Datensperre steckt noch in den Kinderschuhen und entsprechende Verfahrensregelungen sind noch nicht abgeschlossen. Es gibt beispielsweise keine klaren Vorschriften darüber, wie elektronische Daten einzufrieren sind und wer betroffen sein sollte. Außerdem stellen die Einfriermaßnahmen im Wesentlichen einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger dar, doch die Genehmigung erfolgt nun intern durch die Ermittlungsbehörde und spielt nicht die Rolle der gerichtlichen Aufsicht durch die Staatsanwaltschaft. Ein weiteres Beispiel: Das Einfrieren virtueller Währungen erfordert die Unterstützung einer Handelsplattform für virtuelle Währungen, die jedoch manchmal der Begehung von Straftaten verdächtigt wird. Derzeit sind die Unterstützungspflichten und -verfahren noch unklarer.
Sie sehen also, dass die Methoden zum Einfrieren elektronischer Daten, die durch das Einfrieren virtueller Währungskonten dargestellt werden, noch einer weiteren Verbesserung der Gesetzgebung und Verfahrensvorschriften bedürfen. Nur so können wir die Rechte und Interessen der Parteien besser schützen und die Gerechtigkeit der Justiz gewährleisten!
(3) Die Folgen und Abhilfemaßnahmen des illegalen Einfrierens sind unklar
Der Zweck der Sperrung elektronischer Daten besteht in der Beweissicherung. Wenn man sich also beim Einfrieren nicht an die Regeln hält, muss es doch eine Erklärung geben, oder? In der Erläuterung des „Strafprozessgesetzes“ heißt es, dass die elektronischen Daten nicht als Beweismittel für den Abschluss des Falles verwendet werden können, wenn sie aus der falschen Quelle stammen oder Zeit, Ort und Methode unklar sind. Allerdings ist diese Regelung zu allgemein gehalten und die verschiedenen Methoden der elektronischen Datenerhebung werden nicht klar unterschieden. Insbesondere das Einfrieren elektronischer Daten ist eine Methode der Ermittlungsbehörden. Wenn sie gegen das Gesetz verstößt, müssen die Konsequenzen klargestellt werden. Das aktuelle Problem besteht darin, dass noch nicht klar ist, wie das illegale Einfrieren elektronischer Daten zu berechnen ist, was die gesetzgeberischen Hürden zusätzlich erhöht. Ich habe bereits einen Fall bearbeitet. Das Opfer hat die virtuellen Währungstransaktionsdaten des Angeklagten gesammelt und diese dann übermittelt. Ich sah, dass das falsch war und beantragte schnell den Ausschluss illegaler Beweise. Wenn die Folgen und Abhilfemaßnahmen bei illegalem Einfrieren klarer wären, wären solche Unregelmäßigkeiten viel seltener.
4. So perfektionieren Sie das Verfahren zum Einfrieren virtueller Währungskonten
Da oben bereits so viele Probleme angesprochen wurden, werde ich nun auf der Grundlage meiner Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen darüber sprechen, wie die Verfahren zum Einfrieren elektronischer Daten von Konten in virtuellen Währungen verbessert werden können. Zunächst muss das Recht mit der Zeit gehen. Bei der Neufassung des Strafprozessrechts müssen Begriff und Gegenstand der Sperrung dahingehend erweitert werden, dass klargestellt wird, dass auch elektronische Daten eingefroren werden können. Dann müssen auch die Verfahrensregeln detailliert dargelegt werden, wie z. B. der Begutachtungsgegenstand, die Erhebungsmethode, das Moderatorensystem usw., alles muss klar dargelegt werden. Nachdem virtuelle Währungsbörsen ihre Plattformen und Server ins Ausland verlagert haben, muss außerdem das Rechtshilfesystem für das Einfrieren elektronischer Konten im Ausland gestärkt werden. Schließlich ist gerichtlicher Rechtsbehelf unerlässlich, wenn es zu einem rechtswidrigen Einfrieren kommt. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Einfrieren unvollständiger elektronischer Daten zu einem außergesetzlichen Ort wird, der die Gerechtigkeit des Strafverfahrens verletzt. Um es ganz klar auszudrücken: Diese basieren alle auf der Tatsache, dass es sich bei virtuellen Währungen um elektronische Daten handelt. Ich denke jedoch, dass der beste Weg darin besteht, die Eigentumsmerkmale virtueller Währungen zu erkennen. Auf diese Weise können virtuelle Währungen direkt den traditionellen Einfriervorschriften unterliegen und auch strafrechtlich als Eigentumsverletzung behandelt werden.
4. Zusammenfassung
Im Allgemeinen ist das Einfrieren von virtuellen Währungskonten, die an Straftaten im Währungskreis beteiligt sind, zur Norm geworden. Da es in der gerichtlichen Praxis jedoch kein einheitliches Verständnis der Eigentumsmerkmale virtueller Währungen gibt, müssen neue elektronische Datensperrmaßnahmen zum Einfrieren von Konten in virtuellen Währungen eingesetzt werden. Diese Maßnahme kam jedoch zu spät und weist viele Probleme auf, wie z. B. unklare richterliche Positionierung, unvollkommene Verfahrensvorschriften, fehlende rechtswidrige Konsequenzen und Abhilfemaßnahmen usw. Das alles muss geändert werden! Glücklicherweise bestätigen die in der Fallbibliothek des Volksgerichtshofs ausgewählten Fälle nun tendenziell die Eigentumseigenschaften virtueller Währungen. Dies unterscheidet sich von früheren Schiedsrichtern! Dies kann bedeuten, dass sich das Verständnis der Eigenschaftsattribute virtueller Währungen in Zukunft ändern wird. Wenn das Land die Eigentumseigenschaften virtueller Währungen in Zukunft klar bekräftigt, werden die oben genannten Verfahrensfragen kein Problem darstellen!