• Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen neue Leitlinien zur Standardisierung der Klassifizierung von Krypto-Assets.

  • Die MiCAR-Richtlinien schlagen standardisierte Vorlagen und Tests für eine klare Regulierung von Krypto-Assets vor.

  • Interessenvertreter sind eingeladen, bis zum 12. Oktober 2024 Kommentare zu den vorgeschlagenen Richtlinien für Krypto-Assets einzureichen.

Die europäischen Regulierungsbehörden unternehmen Schritte, um die Klassifizierung von Krypto-Assets im Rahmen der neuen Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) zu klären. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, der standardisierte Vorlagen und einen Test vorschlägt, um einen einheitlichen Ansatz in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen.

Die Leitlinien schlagen standardisierte Vorlagen für Erklärungen und Rechtsgutachten zur Klassifizierung von Krypto-Assets sowie einen standardisierten Test vor, um einen gemeinsamen Ansatz zur Klassifizierung zu gewährleisten.

Die Richtlinien sollen Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden dabei helfen, eine einheitliche Methode zur Klassifizierung von Krypto-Assets zu übernehmen. Der vorgeschlagene standardisierte Test sowie Vorlagen für Erklärungen und Rechtsgutachten werden klare Beschreibungen der regulatorischen Klassifizierungen für verschiedene Krypto-Assets liefern.

Bei Asset-Referenced Tokens (ARTs) muss das Whitepaper ein Rechtsgutachten enthalten, das die Klassifizierung des Krypto-Assets erläutert und bestätigt, dass es sich weder um einen elektronischen Geld-Token (EMT) noch um ein von MiCAR ausgeschlossenes Krypto-Asset handelt. Bei anderen Krypto-Assets, die weder ARTs noch EMTs sind, muss das Whitepaper die Klassifizierung klar darlegen und Transparenz hinsichtlich ihres Regulierungsstatus gemäß MiCAR gewährleisten.

Kommentare zum Konsultationspapier können bis zum 12. Oktober 2024 über die Konsultationsseite eingereicht werden. Die ESAs werden außerdem am 23. September 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr MESZ eine virtuelle öffentliche Anhörung abhalten. Interessierte Stakeholder können sich bis zum 19. September 2024 um 16:00 Uhr MESZ für die Veranstaltung anmelden. Die Einwahldaten werden registrierten Teilnehmern zu gegebener Zeit mitgeteilt. Alle Beiträge werden nach der Konsultation veröffentlicht, sofern keine Anonymität gewünscht wird.

Der Leitlinienentwurf wurde gemäß Artikel 97(1) der MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) entwickelt. Dies verpflichtet die ESAs, gemäß Artikel 16 der ESA-Gründungsverordnungen bis zum 30. Dezember 2024 gemeinsam Leitlinien herauszugeben. Die Leitlinien werden Inhalt und Form der Erläuterungen festlegen, die den Whitepapers zu Krypto-Assets und den Rechtsgutachten zur Qualifikation von ARTs beiliegen.

Die Richtlinien müssen eine Vorlage für Erklärungen und Meinungen sowie einen standardisierten Test zur Klassifizierung von Krypto-Assets enthalten. Dieses gemeinsame politische Mandat der ESA im Rahmen von MiCAR ist für die Schaffung eines einheitlichen Regulierungsumfelds von entscheidender Bedeutung. MiCAR legt Regelungen für die Regulierung der Ausgabe, des öffentlichen Angebots und der Zulassung zum Handel von EMTs, ARTs und anderen Krypto-Assets fest. Es legt auch einen Rahmen für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Krypto-Assets fest. Diese neuen Richtlinien stellen einen bedeutenden Schritt in Richtung eines harmonisierten Regulierungsansatzes für Krypto-Assets in Europa dar. Die Initiative soll einen transparenteren und standardisierteren Markt für Krypto-Assets fördern.

Der Beitrag „Decoding MiCAR: Ein umfassender Leitfaden zu den neuen Krypto-Asset-Regeln der EU“ erschien zuerst auf Coin Edition.