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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Binance Portfolio Margin

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Binance Portfolio Margin

2023-05-04 14:57
Diese Binance Portfolio-Margin-Programm-Bedingungen (diese „Bedingungen“) gelten in dem Umfang, in dem Binance ausdrücklich zugestimmt hat, dem Nutzer die Möglichkeit zu bieten, Margin-Guthaben auf bestimmten Futures-Konten und Cross-Margin-Konten des Nutzers zu konsolidieren, die vom Nutzer benannt und von Binance akzeptiert wurden (diese Konten, die „Benannten Konten“, und dieser Service, das „Portfolio-Margin-Programm“).  Cross-Margin-Konto:Diese Bedingungen treten mit dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: (i) dem Datum, an dem diese Bedingungen im Namen des Nutzers anerkannt werden, und (ii) dem Datum, an dem der Nutzer zum ersten Mal am Portfolio-Margin-Programm teilnimmt (wie von Binance festgelegt).  
Diese Bedingungen sind zusammen mit der Binance-Futures-Servicevereinbarung („FSA“), den Binance-Nutzungsbedingungen für den Margin-Service (die „Margin-Nutzungsbedingungen“) und den Binance-Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“), die jeweils von Zeit zu Zeit geändert werden können (zusammen die „Servicevereinbarungen“), zu lesen und ergänzen diese. Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben je nach Kontext die gleiche Bedeutung wie in den Servicevereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Bedingungen und den Bestimmungen einer Servicevereinbarung haben die Bestimmungen dieser Bedingungen in Bezug auf die hierin vorgesehenen Dienste Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Servicevereinbarungen bleiben unverändert bestehen, sofern in diesen Bedingungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird.
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung des Portfolio-Margin-Programms für den Nutzer und haben Vorrang vor allen früheren Versionen dieser Bedingungen, die an den Nutzer gesendet oder anderweitig auf der Plattform zur Verfügung gestellt worden sind.  Mit dem Zugang zum Portfolio-Margin-Programm und der Nutzung der konsolidierten Margin-Guthaben auf den Benannten Konten bestätigt der Nutzer, dass er diese Bedingungen und alle Servicevereinbarungen in Bezug auf die hierin vorgesehenen Dienste akzeptiert. 
1. Portfolio-Margin-Programm
1.1 Als Gegenleistung für die Aufrechterhaltung des VIP-Status (wie unten definiert) erklärt sich Binance bereit, dem Nutzer den Zugang zum Portfolio-Margin-Programm zu den hier festgelegten Bedingungen bereitzustellen. 
1.2 Der Nutzer erkennt an, dass das Portfolio-Margin-Programm davon abhängt, dass der Nutzer jederzeit den VIP-Status beibehält, und dass Binance das Recht hat, den Zugang des Nutzers zum Portfolio-Margin-Programm sofort zu entziehen, wenn der Nutzer den VIP-Status zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr beibehält. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Binance von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen die Voraussetzungen für den VIP-Status ändern kann (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Senkung des Mindest-VIP-Levels, den der Nutzer aufrechterhalten muss, um den VIP-Status zu erhalten) und/oder den Nutzungsbedingungen des Binance-VIP-Programms. Solche Änderungen werden auf der Binance-Website veröffentlicht und treten unmittelbar nach der Veröffentlichung oder zu einem anderen in der Veröffentlichung angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
1.3 Der Nutzer und Binance stimmen überein, dass das Portfolio-Margin-Programm nicht für ein Isolated-Margin-Konto (wie in den Nutzungsbedingungen für den Margin-Service definiert) oder für ein Futures-Konto gilt, für das der Nutzer den  „Isolated-Margin-Modus“ gewählt hat.
1.4 Durch die Gewährung des Zugangs zum Portfolio-Margin-Programm erklärt sich Binance damit einverstanden, Margin-Calls in Bezug auf die Benannten Konten unter Bezugnahme auf den Unified-Kontostand zu bestimmen und Liquidationen in Bezug auf die Benannten Konten unter Bezugnahme auf die erforderliche UniMMR (wie in Klausel 2 (Definitionen) unten definiert) zu bestimmen, und dass, solange dem Nutzer Zugang zum Portfolio-Margin-Programm gewährt wird, die Bestimmungen dieser Bedingungen die Margin-Bestimmungen der Servicevereinbarungen in Bezug auf die Benannten Konten außer Kraft setzen.  
2. Definitionen
Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
„Zulässiger VIP-Status“   bezeichnet einen Binance-VIP-Status im Rahmen des Binance-VIP-Programms von VIP-Level 4 oder höher, dessen Nutzungsbedingungen unter https:/www.binance.com/de/fee/vip/ aufgeführt sind.
FSA“ hat die in der Präambel dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Liquidation“ hat die in Klausel 3.3(iii) dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Marge“ bezeichnet sowohl die „Marge“ gemäß der Definition des FSA als auch die „Marge“ gemäß der Definition in den Margin Service Terms.
Margin-Call“ hat die in Klausel 3.3(ii) dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Margin-Erinnerung“ hat die in Klausel 3.3(i) dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Die „Margin-Servicebedingungen“ haben die in der Präambel dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Benannte Konten“ hat die in der Präambel dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Offener Verlust“ ist der höhere der beiden folgenden Werte: (i) Null und (ii) ein von Binance festgelegter Betrag in USD, der die Verringerung des Wertes der Margin auf den Benannten Konten darstellt, die sich aus der Ausführung einer ausstehenden Order ergibt, die der Nutzer für den Tausch einer Art von Kryptowerten, die als Margin gehalten werden, gegen eine andere Art von Kryptowerten, die als Margin gehalten werden, erteilt hat, wenn für die betreffenden Kryptowerte, die Gegenstand des Tauschs sind, unterschiedliche Collateral-Beträge für die Bestimmung ihres Wertes als Margin gelten.
Portfolio-Margin-Programm“ hat die in der Präambel dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Reduce-Only Modus“ hat die in Klausel 3.3(ii) dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Erforderliche UniMMR“ bezeichnet die Mindest-UniMMR, die der Nutzer einhalten muss, um nicht in Verzug zu geraten und liquidiert zu werden, d. h. eine UniMMR von 105 %.
Servicevereinbarungen“ hat die Bedeutung in der Präambel dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
Nutzungsbedingungen“ hat die in der Präambel dieser Bedingungen festgelegte Bedeutung. 
UniMMR“ bezeichnet die Unified Maintenance Margin Ratio für die Benannten Konten, das von Binance als Quotient aus: (Unified-Kontoguthaben - offener Verlust) / Unified Maintenance Margin Amount, ausgedrückt in Prozent.
Unified-Kontoguthaben“ ist ein von Binance festgelegter Betrag in USD, der der Summe der folgenden Werte entspricht: (1) dem Gesamtguthaben der Margin-Guthaben (wie im FSA definiert) der vom Nutzer Benannten Futures-Kontos, plus (2) dem Gesamtguthaben der Margin-Guthaben (wie in den Margin-Servicebedingungen definiert) des vom Nutzer benannten Cross-Margin-Kontos, minus (3) den Cross-Margin-Gesamtverbindlichkeiten (wie in den Margin-Servicebedingungen definiert) in Bezug auf dieses Cross-Margin-Konto. Bei der Ermittlung des Unified-Kontostands wendet Binance einen Wertabschlag auf den Wert der Margin an (dieser Wertabschlag ist die „Collateral Rate“).  Nutzer können sich hier über die Collateral Rates informieren, die für jede Art von Kryptowerten gelten, die als Margin für Positionen auf den Benannten Konten in Frage kommen: Binance Portfolio-Margin-Programm – Unterstützte Collaterals und Zinssätze.
Unified Maintenance Margin Amount“ ist ein Betrag in USD, der von Binance festgelegt wird und der Summe der Maintenance Margin oder Margin entspricht, die der Nutzer von Zeit zu Zeit bereitstellen muss, um die geltenden Margin-Anforderungen in Bezug auf alle Benannten Konten des Nutzers zu erfüllen.  
3. Erforderliche UniMMR und Folgen eines Verzugs des Nutzers 
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, ausreichend Kryptowerte, die im Rahmen des Portfolio-Margin-Programms als Margin akzeptiert werden, auf seinen Benannten Konten zu halten, um die erforderliche UniMMR von 105 % jederzeit zu halten. Eine Liste aller Kryptowerte, die im Rahmen des Portfolio-Margin-Programms als Margin akzeptiert werden, sowie die entsprechenden Collateral-Assets sind hier zu finden: Besicherungsquote – Hebel & Margin von Futures-Kontrakten. Informationen zu den Positionslimits, die für jeden Kryptowert im Rahmen des Portfolio-Margin-Programms gelten, findest du hier:  Portfolio-Margin - Binance Futures.  Binance behält sich das Recht vor, die Liste der im Rahmen des Portfolio-Margin-Programms als Margin akzeptierten Kryptowerte und/oder die anwendbaren Collateral-Rates und/oder die anwendbaren Positionslimits in Bezug auf jeden so akzeptierten Kryptowerten von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern. 
3.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Binance das Unified-Kontoguthaben, den Unified Maintenance Margin-Betrag, den Collateral-Betrag und die UniMMR in Bezug auf die Benannten Konten des Nutzers auf der Grundlage eigener Modelle bestimmt und dass es im alleinigen Ermessen von Binance liegt, die Spezifikation dieser eigenen Modelle zu wählen und zu ändern, um die Auffassung von Binance über den fairen Marktpreis der zugrunde liegenden Kryptowerte, auf die sich diese Berechnungen beziehen, wiederzugeben.  
3.3 Unbeschadet anderer Rechte, die Binance gemäß den Servicevereinbarungen oder anderweitig gesetzlich zustehen, behält sich Binance das Recht vor, die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen, wenn die UniMMR nach den Feststellungen von Binance bestimmte Schwellenwerte erreicht (diese Rechte schließen sich nicht gegenseitig aus und können einzeln oder kumulativ ausgeübt werden): 
(i) Wenn Binance feststellt, dass die UniMMR zwischen 120 und 200 % liegt, kann Binance dem Nutzer eine oder mehrere Mitteilungen zukommen lassen (ist aber nicht dazu verpflichtet), um ihn daran zu erinnern, entweder zulässige Kryptowerte auf seine Benannten Konten zu übertragen und/oder seine Cross-Margin-Gesamtverbindlichkeiten anderweitig zu reduzieren und/oder offene Positionen in Bezug auf USDⓈ-M-Futures und/oder Coin-M-Futures-Asset zu reduzieren oder zu schließen und/oder offene Positionen in Bezug auf USDS-M-Futures und/oder Coin-M-Futures zu reduzieren oder zu schließen, um zu vermeiden, dass sie dem Reduce-Only-Modus (gemäß nachstehender Ziffer (ii)) und/oder der Liquidation (gemäß nachstehender Ziffer (iii)) unterliegen (jede dieser Mitteilungen ist eine „Margin-Erinnerung“ für die Zwecke dieser Vereinbarung).  
(ii) Stellt Binance fest, dass die UniMMR unter 120 %, aber über der erforderlichen UniMMR von 105 % liegt, kann Binance den Nutzer förmlich auffordern (ist aber nicht dazu verpflichtet), zulässige Kryptowerte auf seine Benannten Konten zu übertragen und/oder seine Cross-Margin-Gesamtverbindlichkeiten anderweitig zu reduzieren und/oder offene Positionen in Bezug auf USDⓈ-M-Futures und/oder Coin-M-Futures-Asset zu reduzieren oder zu schließen (eine solche förmliche Anfrage ist ein „Margin-Call“ für die Zwecke dieser Vereinbarung).  Darüber hinaus kann Binance (ist aber nicht dazu verpflichtet):  (a) den Nutzer daran hindern, neue Positionen in Bezug auf USDS-M-Futures und/oder Coin-M-Futures zu eröffnen und/oder neue Margin-Kredite im Cross-Margin-Modus einzugehen (und dadurch die Cross-Margin-Gesamtverbindlichkeiten des Nutzers zu erhöhen) und/oder (b) den Nutzer daran hindern, Kryptowerte von seinen Benannten Konten auszuzahlen (jede der unter (a) und (b) genannten Einschränkungen wird als „Reduce-Only-Modus“ bezeichnet). Binance erlaubt es dem Nutzer jedoch, bestehende offene Positionen in USDⓈ-M-Futures und/oder Coin-M-Futures zu reduzieren/zu schließen und/oder seine Cross-Margin-Gesamtverbindlichkeiten zu reduzieren. Binance kann den Nutzer so lange im Reduce-Only-Modus halten, bis Binance feststellt, dass die UniMMR 120 % überschreitet.
(iii) Wenn Binance feststellt, dass die UniMMR der geforderten UniMMR von 105 % entspricht oder darunter fällt, stellt dies einen Verzug gemäß diesen Bedingungen dar und gilt im Sinne von Klausel 8 des FSA und Abschnitt I der Margin-Servicebedingungen entsprechend als „Verzug“. Binance kann (ist aber nicht dazu verpflichtet): (a) Schritte zu unternehmen, um die Positionen des Nutzers in Bezug auf die Benannten Konten zu liquidieren und/oder (b) unbeschadet der in Absatz 3.2(iii)(a)  dargelegten Rechte und Rechtsbehelfe alle seine Rechte im Zusammenhang mit einem „Verzug“ gemäß Klausel 8 des FSA und/oder Abschnitt I der Margin-Servicebedingungen auszuüben (jede solche Maßnahme ist eine "Liquidation" im Sinne dieser Bedingungen).  
Jeder Liquidationsvorgang wird so lange fortgesetzt, bis alle offenen Positionen des Nutzers in Bezug auf die Benannten Konten geschlossen/liquidiert worden sind.  Wenn die Erlöse aus einer solchen Liquidation nicht alle Verbindlichkeiten des Nutzers gegenüber Binance in Bezug auf diese Bedingungen und die Benannten Konten abdecken und nach Abschluss des Liquidationsvorgangs ein Fehlbetrag auf den Benannten Konten verbleibt, kann Binance den Versicherungsfonds (wie im FSA definiert) damit beauftragen, alle verbleibenden Verbindlichkeiten des Nutzers zu übernehmen und den Fehlbetrag auf den Benannten Konten auszugleichen. Sollte der Versicherungsfonds nicht in der Lage sein, die verbleibenden Verbindlichkeiten zu übernehmen, z. B. in Zeiten extremer Marktvolatilität, kann der Auto-Deleveraging-Prozess (ADL) gemäß den Bestimmungen des FSA ausgelöst werden.  Ungeachtet dessen nimmt der Nutzer zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Binance, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Fehlbetrag auf den Benannten Konten nach dem Liquidationsvorgang auf eine verdächtige Handelsaktivität des Nutzers oder in seinem Namen zurückzuführen ist, vom Nutzer verlangen kann, dass er den Fehlbetrag direkt an Binance zurückzahlt, und zwar in Übereinstimmung mit dem Verfahren, das Binance dem Nutzer mitgeteilt hat, anstatt dafür zu sorgen, dass der Versicherungsfonds die entsprechenden Verbindlichkeiten im Namen des Nutzers übernimmt.  Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass es ihm nicht gestattet ist, neue Futures-Transaktionen abzuschließen, zusätzliche Margin-Kredite aufzunehmen und/oder seine Cross-Margin-Gesamtverbindlichkeiten zu erhöhen, solange ein Fehlbetrag auf dem/den Benannten Konto/Konten aussteht. 
3.4 Binance ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Nutzer in Bezug auf die Benannten Konten Margin-Erinnerungen und/oder Margin-Calls zu erteilen, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Wenn eine Margin-Erinnerung und/oder ein Margin-Call erfolgt, wird diese/r über die Plattform, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege übermittelt. Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, seine Benannten Konten zu überwachen und jederzeit genügend Margin zu halten, um die geltenden Margin-Anforderungen in Bezug auf diese Benannten Konten zu erfüllen und sicherzustellen, dass die erforderliche UniMMR aufrechterhalten wird, insbesondere in volatilen Zeiten, unabhängig davon, ob eine Margin-Erinnerung und/oder ein Margin-Call erfolgt ist oder nicht. Wenn der Nutzer einem Margin-Call nicht nachkommt oder anderweitig nicht genügend Margin auf den Benannten Konten des Nutzers vorhält, kann dies dazu führen, dass der Nutzer in den Reduce-Only-Modus versetzt wird, dass die Positionen des Nutzers der Liquidation unterliegen und/oder dass Binance seine Rechte gemäß Klausel 8 des FSA und/oder Abschnitt I der Margin-Servicebedingungen ausübt.  Binance übernimmt keine Haftung gegenüber dem Nutzer oder einem Dritten, wenn Binance es versäumt, eine Margin-Erinnerung und/oder einen Margin-Call zu versenden oder wenn der Nutzer eine Margin-Erinnerung und/oder einen Margin-Call verspätet erhält.
3.5 Unbeschadet anderer Rechte, die Binance gemäß diesen Bedingungen, den Servicevereinbarungen oder anderweitig gesetzlich zustehen, kann Binance im Falle eines Zahlungsverzugs sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt den anwendbaren Erforderlichen UniMMR- und/oder Unified Maintenance-Margin-Betrag ändern und/oder Kryptowerte, die das Unified-Kontoguthaben des Nutzers oder einen Teil davon ausmachen, zu einem Preis, den Binance unter den gegebenen Umständen für angemessen hält, veräußern (ist aber nicht dazu verpflichtet) oder von seiner Befugnis Gebrauch machen.
3.6 Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Binance im Falle erheblicher Preisschwankungen bei Kryptowerte möglicherweise nicht in der Lage ist, die Liquidation einer Position zu veranlassen, oder dass die Erlöse aus einer solchen Liquidation möglicherweise nicht alle Verbindlichkeiten des Nutzers gegenüber Binance in Bezug auf diese Bedingungen und die Benannten Konten erfüllen. Der Nutzer erkennt an, dass die Märkte für Kryptowerte 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche geöffnet sind und dass Margin-Erinnerungen, Margin-Calls und Liquidationen jederzeit auftreten können, auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Der Nutzer erkennt außerdem an, dass die Preise für Kryptowerte volatil sind und daher schnell im Wert sinken können. 
3.7 Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Position, die der Nutzer in Bezug auf seine Benannten Konten eröffnet oder schließt, als gültig und verbindlich gilt, ungeachtet dessen, dass die Eröffnung oder Schließung einer solchen Position die für den Nutzer oder in Bezug auf seine Geschäfte mit Binance geltenden Kredit- und sonstigen Limits überschritten hat, und ungeachtet dessen, dass sie aufgrund einer Ungenauigkeit oder eines Fehlers des Nutzers eröffnet oder geschlossen wurde.
3.8 Der Nutzer erkennt an, dass er ein negatives Guthaben in einem unterstützten Kryptowert auf einem Benannten Konto haben darf, sofern er die erforderliche UniMMR von 105 % für alle Benannten Konten zu jeder Zeit aufrechterhält. Der Nutzer nimmt ferner zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Binance Zinsen auf ein negatives Guthaben auf dem Benannten Konto des Nutzers erhebt, das den anwendbaren Schwellenwert für negative Guthaben überschreitet, und dass Binance den anwendbaren Zinssatz auf der Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Marktzinsen bestimmt.  Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet "Negativguthaben-Schwellenwert" die von Binance festgelegte Schwelle für ein bestimmter Kryptowert, das als Margin auf den Benannten Konten akzeptiert wird, wie auf der Binance-Website mitgeteilt.   Binance behält sich das Recht vor, den Negativguthaben-Schwellenwert für einen Kryptowert, der als Margin auf dem Benannten Konto gehalten wird, von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern. 
3.9 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bedingungen für Margin-Kredite gemäß den Margin-Servicebedingungen weiterhin gelten, solange der Nutzer am Portfolio-Margin-Programm teilnimmt, und dass alle Gebühren für Margin-Kredite auch dann anfallen, wenn der geliehene Betrag auf dem Cross-Margin-Konto durch positive Guthaben auf den anderen benannten Konten des Nutzers ausgeglichen wird. 
3.10 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass für die Übertragung von Kryptowerten zwischen den Benannten Konten des Nutzers bestimmte Beschränkungen gelten.  Sofern nicht anderweitig von Binance gestattet, ist es dem Nutzer nicht gestattet, Kryptowerte direkt von seinem Cross-Margin-Konto auf sein USDS-M Futures- oder Coin-M Futures-Konto zu übertragen und er darf keine Kryptowerte direkt zwischen seinen USDS-M Futures- und Coin-M Futures-Konten übertragen.  Binance behält sich das Recht vor, Beschränkungen für die Übertragung von Kryptowerten zwischen Benannten Konten von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern. 
3.11 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Positionen in Futures trotz seiner Teilnahme am Portfolio-Margin-Programm weiterhin dem Auto-Deleveraging-Prozess (ADL) unterliegen können, wie im FSA dargelegt.    
4. Vertraulichkeit
4.1 Das Angebot von Binance an den Nutzer, am Portfolio-Margin-Programm teilzunehmen, gilt nur für den Nutzer und unterliegt den hier genannten Bedingungen. Der Nutzer darf dieses Angebot nicht an Dritte weitergeben.
4.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm von Binance im Zusammenhang mit dem Portfolio-Margin-Programm direkt oder indirekt offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit der Teilnahme des Nutzers am Portfolio-Margin-Programm (einschließlich der Bedingungen dieser Servicebedingungen) zu verwenden. Der Nutzer wird diese Informationen nicht an Dritte weitergeben oder zugänglich machen und verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff Dritter zu verhindern. Alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte, die sich aus der Teilnahme des Nutzers am Portfolio-Margin-Programm ergeben, werden ohne weitere Bedingungen oder Kosten an Binance abgetreten.
4.3 Die in dieser Klausel 4 dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen des Nutzers gelten nicht, wenn und soweit Informationen (i) öffentlich zugänglich werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt, oder (ii) aufgrund einer gerichtlichen, zwingenden, behördlichen oder sonstigen verbindlichen Anordnung offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die Offenlegung der Informationen ist so begrenzt wie möglich und Binance wird über die Offenlegung informiert.
5. Laufzeit; Kündigung
5.1 Die Laufzeit dieser Bedingungen beginnt mit der Gewährung des Zugangs des Nutzers zum Portfolio-Margin-Programm und bleibt in vollem Umfang in Kraft, bis sie entweder vom Nutzer oder von Binance jederzeit aus beliebigem Grund mit einer Frist von mindestens sieben (7) Kalendertagen gegenüber der anderen Partei gekündigt wird. 
5.2 Ungeachtet des Vorstehenden kann Binance diese Bedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Nutzer kündigen, wenn der Nutzer gegen eine Klausel dieser Bedingungen oder gegen eine Klausel der Servicevereinbarungen oder anderer zwischen dem Nutzer und Binance geschlossener Vereinbarungen verstoßen hat oder Binance den begründeten Verdacht hat, dass der Nutzer gegen diese Klausel verstoßen hat, und/oder wenn der Nutzer die Voraussetzungen für den VIP-Status zu irgendeinem Zeitpunkt nicht erfüllt. 
5.3 Bei Kündigung dieser Bedingungen endet die Teilnahme des Nutzers am Portfolio-Margin-Programm unverzüglich.  Dementsprechend werden alle offenen Positionen in Bezug auf die Benannten Konten des Nutzers wieder gemäß den einschlägigen Bestimmungen der geltenden Servicevereinbarungen mit Margin versehen, und jedes Versäumnis, eine ausreichende Margin auf diesen Benannten Konten zu halten, unterliegt den Rechten und Rechtsmitteln von Binance gemäß den geltenden Servicevereinbarungen. 
6. Sonstiges
6.1 Kumulierte Rechte und Rechtsbehelfe. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch Binance gilt nicht als Verzicht auf die künftige Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs oder anderer Rechte oder Rechtsbehelfe nach diesem Vertrag. Alle hierin genannten Rechte von Binance sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechten, die gesetzlich oder nach dem Billigkeitsrecht vorgesehen sind. Ein Verzicht oder eine Änderung einer Bestimmung dieser Bedingungen gilt nur dann als erfolgt, wenn Binance dem ausdrücklich zugestimmt hat. 
6.2 Änderungen. Binance behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu überarbeiten und/oder zu ergänzen. Solche Änderungen treten sofort in Kraft, sobald sie auf der Plattform veröffentlicht oder dem Nutzer auf andere Weise mitgeteilt werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die entsprechenden Seiten der Plattform regelmäßig zu überprüfen, um sich über die neueste Version dieser Bedingungen zu informieren. Die fortgesetzte Teilnahme des Nutzers am Portfolio-Margin-Programm nach einer Änderung dieser Bedingungen bedeutet, dass der Nutzer diese Änderungen akzeptiert hat. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, sollte er Schritte unternehmen, um diese Bedingungen gemäß Klausel 6 (Laufzeit; Kündigung) zu kündigen. 
6.3 Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Nutzer und Binance in Bezug auf das Portfolio-Margin-Programm dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Absprachen und Vereinbarungen in Bezug auf dasselbe. 
6.4 Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte. Diese Bedingungen sind für die jeweiligen Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten der Parteien bindend und gelten zu deren Gunsten, mit der Maßgabe, dass der Nutzer diese Bedingungen oder irgendwelche Rechte oder Pflichten hieraus nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Binance  abtreten darf (eine solche Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden). Binance kann diese Bedingungen oder jegliche Rechte oder Pflichten hierunter nach schriftlicher Mitteilung an den Nutzer abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden ist im Falle eines Eigentümerwechsels des Nutzer keine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich, sofern der Nutzer Binance vor dem Datum des Inkrafttretens eines solchen Eigentümerwechsels schriftlich darüber informiert. Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine der Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen von Binance im Rahmen dieser Bedingungen haftbar gemacht werden können und dass diese Unternehmen auch keine Garantie für die Verpflichtungen von Binance im Rahmen dieser Bedingungen übernehmen.
6.5 Salvatorische Klausel. Jede Bestimmung dieser Bedingungen ist bei der Bestimmung der rechtlichen Durchsetzbarkeit einer bestimmten Bestimmung von jeder anderen Bestimmung dieser Bedingungen abtrennbar.
6.6 Fortbestehen nach Kündigung. Die in den Abschnitten 3, 4, 5, 6 und 7 dargelegten Rechte und Pflichten bleiben auch nach der Kündigung dieser Bedingungen bestehen.
6.7 Drittbegünstigte. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zugunsten des Nutzers und von Binance sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten, und keine andere Person hat ein Recht, einen Vorteil, einen Vorrang oder ein Interesse aus diesen Bedingungen oder aufgrund des Bestehens dieser Bedingungen.
6.8 Keine Verzichtserklärung. Falls Binance es versäumt, eines oder alle seiner Rechte unter diesen Bedingungen auszuüben, stellt dies keinen Verzicht auf seine Rechte dar, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun, und Binance haftet dir gegenüber nicht für seine Handlungen oder Unterlassungen.
6.9 Geltendes Recht und Beilegung von Streitigkeiten. Die Bestimmungen in Abschnitt X (Beilegung von Streitigkeiten: Forum, Schiedsgerichtsbarkeit, Verzicht auf Sammelklagen) der Nutzungsbedingungen, die sich auf die Beilegung von Beschwerden und Streitigkeiten beziehen, gelten sinngemäß, als wären sie in diesen Bedingungen enthalten.
6.10 Übersetzungen. Diese Bedingungen können nach dem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen von Binance in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden. Du erklärst dich damit einverstanden, dass eine solche Übersetzung nur zu deinem Nutzen erfolgt und dass der englische Text im Falle von Unklarheiten, Unstimmigkeiten oder Auslassungen zwischen dem englischen Text und dem übersetzten Text Vorrang hat.
Weitere Informationen über das Portfolio-Margin-Programm auf Binance findest du hier: