ChainCatcher News, a16z crypto hat kürzlich den Entwurf des Formulars 1099-DA des US Internal Revenue Service (IRS) kommentiert. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:
-Bei jeder Transaktion mit digitalen Vermögenswerten müssen mehrere Broker das Formular 1099-DA einreichen, was zu einer unnötigen Verdoppelung der Informationsmeldungen und einer unzumutbaren Belastung für die Antragsteller führt.
- Von Maklern zu verlangen, Wallet-Adressen zu melden, ist unnötig und birgt ein erhebliches Risiko für sensible Steuerzahlerinformationen.
-Die Bereitstellung der gemäß Formular 1099-DA erforderlichen Informationen ist kostenintensiv und in manchen Fällen unmöglich.
-Die endgültigen Vorschriften sollten das Datum des Inkrafttretens der Meldepflichten für Informationen zu digitalen Vermögenswerten verzögern oder schrittweise einführen.
-Nicht verwahrte Wallets und Zahlungsabwickler für digitale Vermögenswerte sollten aus der auf Formular 1099-DA aufgeführten Kategorie „Makler“ entfernt werden;
-Der IRS sollte nicht die Einreichung des Formulars 1099-DA verlangen, wenn er Fiat-gestützte Stablecoins und die meisten NFTs (nicht fungible Token) veräußert.
-Anforderungen für die Einreichung des Formulars 1099-DA sollten einen Mindestschwellenwert enthalten, der es Maklern ermöglichen sollte, Transaktionen zu Berichtszwecken zusammenzufassen.