„Die Kommission weist ihre Mitarbeiter an, in Fällen, in denen ein solches Vorgehen angemessen erscheint, einer untersuchten Person mitzuteilen, dass ihre formelle Untersuchung beendet wurde. Ein solches Vorgehen der Mitarbeiter liegt aus den oben genannten Gründen in ihrem alleinigen Ermessen. Selbst wenn ein solcher Ratschlag erteilt wird, darf er jedoch in keiner Weise als Hinweis darauf ausgelegt werden, dass die Partei entlastet wurde oder dass die Untersuchung der Mitarbeiter in dieser bestimmten Angelegenheit letztlich keine Maßnahmen nach sich ziehen kann“, heißt es in dem Brief, der sich auf eine Erläuterung zur Wells-Mitteilung auf der Website der SEC bezieht.
Quelle: CoinDesk
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