Wichtige Punkte:

  • Die SEC hat die Bewertungsfrist für den Franklin Spot Ethereum ETF bis zum 11. Juni 2024 verlängert.

  • Die Verschiebung spiegelt den vorsichtigen Ansatz der SEC gegenüber ETFs auf Kryptowährungsbasis wider.

  • Analysten rechnen mit einer endgültigen Entscheidung über die Ethereum-Spot-ETF-Anträge, darunter auch die von Franklin Templeton, bis zum 23. Mai.

Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) hat die Frist für die Bewertung des von Franklin Templeton vorgeschlagenen Antrags auf Zulassung eines börsengehandelten Ethereum-Fonds (ETF) verlängert und ihre Entscheidung auf den 11. Juni 2024 verschoben. Diese Verlängerung gewährt der SEC weitere 45 Tage Zeit, um den Vorschlag zu prüfen.

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SEC verschiebt Entscheidung zum Franklin Spot Ethereum ETF-Vorschlag

Franklin Templeton reichte im Februar seine S-1-Registrierungserklärung für den Franklin Spot Ethereum ETF ein. Der ETF soll die Preisbewegungen von Ethereum abbilden, wobei Coinbase Custody Trust Company und die Bank of New York Mellon als Depotbanken benannt wurden.

Laut der Einreichung vom Dienstag verwies die SEC auf die Notwendigkeit von mehr Zeit, um die vorgeschlagenen Regeländerungen und damit verbundene Fragen zu prüfen, und betonte die Komplexität von ETFs auf Kryptowährungsbasis. Diese Entscheidung steht im Einklang mit der vorsichtigen Herangehensweise der SEC gegenüber solchen Instrumenten, die sich in der Verschiebung anderer Ethereum-ETF-Anträge von Finanzgiganten wie VanEck und BlackRock zeigt.

Die Markterwartungen steigen, während die Frist für Ethereum-ETF-Anträge näher rückt

Darüber hinaus stehen bei der SEC Fristen für Spot-Ethereum-ETF-Anträge von VanEck und ARK/21Shares an, wobei eine endgültige Entscheidung bis zum 23. Mai erwartet wird. Analysten spekulieren, dass die Entscheidung der SEC über diese Anträge im Mai ihre Entscheidung bezüglich des Franklin Spot-Ethereum-ETF beeinflussen könnte.

Unterdessen hat die Börse CBOE BZX gerade Änderungen am Franklin Bitcoin ETF vorgeschlagen. Dabei soll die Frist für Barkaufkorbaufträge von 15:00 Uhr oder auf andere Zeiten verschoben werden, um die Flexibilität zu erhöhen.

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