Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die sowohl für Zahlungsdienstleister (PSPs) als auch für Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) gelten.

Laut der Mitteilung der EBA vom 14. November 2024 enthalten die Leitlinien „Bestimmungen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Governance- und Risikomanagementsysteme der Finanzinstitute solide und ausreichend sind, um dem Risiko zu begegnen, dass sie restriktive Maßnahmen verletzen oder umgehen.“

Wichtig ist, dass dadurch sichergestellt wird, dass die Finanzinstitute beim Transfer von Geldern oder Krypto-Assets die restriktiven Maßnahmenregelungen der Europäischen Union (EU) einhalten.

Die neuen Regeln treten am 30. Dezember 2025 in Kraft.

Leitlinien sollen die Einhaltung der von der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten verhängten restriktiven Maßnahmen gewährleisten

Die EU ist bestrebt, ihren Regulierungsrahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und der Terrorismusfinanzierung (CFT) zu stärken.

Die neuen Richtlinien werden sich insbesondere darauf konzentrieren, sicherzustellen, dass PSPs und CASPs über solide interne Richtlinien und Verfahren verfügen. Darüber hinaus werden Kontrollen gefordert, um die Einhaltung restriktiver Maßnahmen sowohl der EU als auch der einzelnen Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Die Richtlinien zielen insbesondere darauf ab, die Praktiken in der gesamten EU zu harmonisieren. Wird dies sicherstellen, dass Finanzinstitute innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit tätig sind und einem gemeinsamen Regelwerk folgen? Wir müssen abwarten und beobachten.

Laut der EBA könnten Schwächen in der internen Governance und im Risikomanagement die Finanzinstitute rechtlichen Risiken und Reputationsrisiken aussetzen. In Zukunft könnte dies möglicherweise die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmenregelungen der EU beeinträchtigen.

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Was sind die neuen Anforderungen für PSPs und CASPs?

Nach diesen neuen Richtlinien müssen PSPs und CASPs, die Geldtransfers oder Krypto-Assets durchführen, zuverlässige Screening-Systeme einführen. Dadurch wird die Einhaltung der von der EU verhängten Sanktionen gewährleistet.

Darüber hinaus müssen die Systeme in der Lage sein, Datensätze auf restriktive Maßnahmen zu überprüfen, die von der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) oder Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassen wurden.

Wichtig ist, dass die Finanzinstitute die Risiken im Zusammenhang mit möglichen Verstößen oder Umgehungen restriktiver Maßnahmen managen müssen. Dazu gehört die Entwicklung von Verfahren für den Umgang mit Warnmeldungen, die ihre Screening-Systeme generieren.

Schließlich betonen die Leitlinien die Notwendigkeit einer soliden Governance-Struktur, in der die Verantwortung für die Einhaltung restriktiver Maßnahmen innerhalb einer Organisation klar zugewiesen ist.

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Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die ab Dezember 2024 vollständig in Kraft tritt, bietet einen umfassenden Rahmen für die Regulierung von Kryptowerten in der gesamten EU. Und die neuen Leitlinien der EBA ergänzen MiCA, indem sie festlegen, was CASPs tun müssen, um bei der Übertragung von Kryptowerten restriktive Maßnahmen einzuhalten.

MiCA-Verordnung: Frankreich passt sich einem einheitlichen EU-Rahmen für Kryptowährungen an

1/ Die MiCA-Verordnung der EU tritt im Dezember 2024 in Kraft und verändert die bestehenden Krypto-Asset-Regeln Frankreichs!

2/ AMF hat bereits begonnen, vorläufige CASP-Anträge anzunehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.… pic.twitter.com/pRiyaMhNAz

– Wyden (@wyden_io), 14. November 2024

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