Laut der jüngsten Ankündigung der Finanzaufsichtskommission hat die Regulierungsbehörde eine Vorschau auf die Entwürfe der Spezifikationen und Anforderungen für die „Registrierungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche für Unternehmen oder Personal, die Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte bereitstellen“ sowie für die „Verhinderung von Geldwäsche und Bekämpfung“ vorgelegt „Finanzierung des Terrorismus für virtuelle Währungsplattformen und Handelsunternehmen“. Änderungen und Umsetzungsdetails relevanter Gesetze und Vorschriften.
Entwurf von VASP-Registrierungsmaßnahmen
Der Entwurf der VASP-Registrierungsmethode enthält die folgenden vier Kernpunkte:
(1) Geschäftskategorien und Zweigstellenregistrierungssysteme von Anbietern von Diensten für virtuelle Vermögenswerte: Anbieter von Diensten für virtuelle Vermögenswerte sollten Geldwäsche getrennt nach den von ihnen betriebenen Geschäftskategorien behandeln, einschließlich Börsen für virtuelle Vermögenswerte, Handelsplattformen, Transferanbieter, Depotbanken und Underwriter 2 und 3).
(2) Bedingungen und Verfahren für die Registrierung: Die Registrierungsordnung regelt im Einzelnen die Voraussetzungen für die Registrierung, erforderliche Dokumente, Antragsverfahren und relevante Verfahren für die Änderung, Löschung oder Aufhebung der Registrierung.
(3) Branchenmanagement: Anbieter virtueller Asset-Dienste müssen eine Reihe von Verwaltungsvorschriften einhalten, darunter die Sicherheit von Informationssystemen, die Bearbeitung von Kundenbeschwerden, die Offenlegung von Ankündigungen und die Führung von Aufzeichnungen usw. Darüber hinaus hat die Finanzaufsichtskommission auch spezifische Punkte vorgeschlagen, die für verschiedene Arten von Anbietern virtueller Vermögenswerte befolgt werden sollten.
(4) Übergangsbestimmungen: VASPs, die die gesetzliche Compliance-Erklärung zur Verhinderung von Geldwäsche ausgefüllt haben, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Registrierungssystems bei der Finanzaufsichtskommission registrieren lassen und die Registrierung innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten dieser Maßnahmen abschließen (Artikel 30). .
Es sollte betont werden, dass nach Inkrafttreten des VASP-Registrierungssystems gleichzeitig das derzeitige Compliance-Erklärungssystem abgeschafft wird. Unabhängig davon, ob das Unternehmen die Compliance-Erklärung ausgefüllt hat, sollte es gemäß den VASP-Registrierungsvorschriften registriert werden. Da die Prüfungsvorschriften strenger werden, könnten bestehende Akteure bei der Verabschiedung des neuen Registrierungssystems vor großen Herausforderungen stehen.
Entwurf einer Änderung der VASP-Reinigungs- und Präventionsmaßnahmen
In Bezug auf die Änderung der VASP-Reinigungs- und Präventionsmethoden umfassen die wichtigsten Punkte der Änderung die folgenden fünf Punkte:
(1) Im Zusammenhang mit der Änderung der Terminologie des Geldwäschepräventionsgesetzes wird der Name der VASP-Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in „Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch Unternehmen oder Personal, die virtuelle Vermögenswerte erbringen“ geändert Die entsprechenden Bestimmungen werden geändert (geänderte Artikel 2 bis 17).
(2) Als Reaktion auf Artikel 6, Punkt 1 der Änderung des Geldwäschepräventionsgesetzes wurde ein Registrierungssystem für Anbieter virtueller Vermögenswerte eingerichtet, und es wird klar festgelegt, dass die anwendbaren Objekte dieser Maßnahmen diejenigen sind, die abgeschlossen haben Registrierung gemäß den VASP-Registrierungsbestimmungen. (Änderungsartikel 2)
(3) Ändern Sie, dass Anbieter virtueller Asset-Dienste einen Risikobewertungsbericht erstellen und ihn jedes Jahr dem Verband vorlegen sollten. (Geänderter Artikel 14)
(4) Es wird hinzugefügt, dass Anbieter virtueller Vermögenswerte interne Kontroll- und Prüfsysteme im Einklang mit dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche, dem Gesetz zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, den VASP-Registrierungsmaßnahmen und den Selbstdisziplinstandards der Virtual Currency Business Association einrichten sollten. (Geänderter Artikel 15)
(5) Streichung der Anforderung, dass Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte die Compliance-Erklärung zum Geldwäschepräventionsgesetz einhalten müssen. (Geänderter Artikel 17)
Quelle