Der feindliche Übernahmeversuch von Riot Platforms beim Bitcoin-Mining-Konkurrenten Bitfarms scheint vorerst beendet zu sein, wie aus einer gemeinsamen Vergleichsvereinbarung hervorgeht, die die beiden Unternehmen am Montagmorgen bekannt gaben.

Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung ist der Mitbegründer von Bitfarms, Andres Finkielsztain, aus dem Vorstand zurückgetreten. Seinen Platz nimmt mit sofortiger Wirkung die von Riot vorgeschlagene unabhängige Direktorin Amy Freedman ein, eine Expertin für Unternehmensführung und Kapitalmärkte mit über 25 Jahren Erfahrung.

Riot erklärte sich bereit, seinen geänderten Antrag zurückzuziehen und mit bestimmten Ausnahmen die üblichen Stillhaltebestimmungen bis zur Jahresversammlung von Bitfarms im Jahr 2026 zu akzeptieren.

Die Einigung erfolgte im Vorfeld einer Sonderversammlung der Bitfarms-Aktionäre, die für den 6. November angesetzt war. Eine Sonderversammlung wird dennoch virtuell abgehalten. Sie könnte sich jedoch aufgrund einer Vereinbarung verzögern, einen weiteren fünften unabhängigen Direktor zu nominieren und über den Aktionärsrechteplan von Bitfarms abzustimmen, für den Riot zu stimmen bereit war. Die Unternehmen sagten, die Versammlung werde nicht später als am 20. November stattfinden.

„Wir freuen uns über diese Vereinbarung mit Riot und freuen uns darauf, unsere volle Aufmerksamkeit der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie zu widmen“, sagte Ben Gagnon, CEO von Bitfarms. „Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, das Geschäft über das Bitcoin-Mining hinaus in spannende und synergetische neue Bereiche wie Energieerzeugung, Energiehandel, Wärmerückgewinnung und andere hochwertige Einnahmequellen wie HPC/KI zu diversifizieren.“

„Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt zur Steigerung der Wertschöpfung für die Aktionäre unserer jeweiligen Unternehmen dar und wir freuen uns, diese konstruktive Lösung mit Bitfarms erreicht zu haben“, fügte Riot-CEO Jason Les hinzu. „Als größter Anteilseigner von Bitfarms freuen wir uns darauf, einen neu zusammengestellten Vorstand von Bitfarms zu unterstützen und weiterhin mit dem Management zusammenzuarbeiten.“

VERWANDTE INDIZES

Riot Platforms‘ wachsender Anteil an Bitfarms

Riot Platforms versuchte im April, Bitfarms für rund 950 Millionen Dollar zu übernehmen. Im Juni erklärte Riot, man sei bereit, mit dem neu zusammengestellten Vorstand von Bitfarms über eine mögliche Übernahme zu verhandeln, zog jedoch sein vorheriges Angebot, das Unternehmen für 2,30 Dollar pro Aktie zu übernehmen, zurück, da der Vorstand „kein sinnvolles Engagement“ an den Tag legte.

Seit dieser Deal scheiterte, hat Riot kontinuierlich Aktien des Unternehmens aufgekauft und ist nun dessen größter Anteilseigner. Aktuell besitzt Riot 90.110.912 Stammaktien von Bitfarms, also etwa 19,9 %, wie der Bitcoin-Miner am Montag bestätigte.

Im Anschluss an die Vergleichsvereinbarung räumte Bitfarms Riot bestimmte Rechte zum Erwerb zusätzlicher Aktien des Unternehmens ein, sofern Riot 15 % oder mehr der im Umlauf befindlichen Stammaktien von Bitfarms hält. Gemäß den Stillhaltebestimmungen ist es Riot jedoch weiterhin untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Vorstands mehr als 20 % von Bitfarms zu erwerben, sofern das Unternehmen nicht die Absicht hat, einen weiteren formellen Übernahmeversuch zu unternehmen.

Riot gab am Montag bekannt, dass das Unternehmen seine Investition in Bitfarms in regelmäßigen Abständen überprüfen und seine Position im Unternehmen gegebenenfalls erhöhen oder verringern werde.

Haftungsausschluss: The Block ist ein unabhängiges Medienunternehmen, das Nachrichten, Recherchen und Daten liefert. Seit November 2023 ist Foresight Ventures Mehrheitsinvestor von The Block. Foresight Ventures investiert in andere Unternehmen im Kryptobereich. Die Kryptobörse Bitget ist ein Anker-LP für Foresight Ventures. The Block arbeitet weiterhin unabhängig, um objektive, wirkungsvolle und aktuelle Informationen über die Kryptoindustrie zu liefern. Hier sind unsere aktuellen Finanzinformationen.

© 2024 The Block. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken. Er wird nicht als Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanz- oder sonstige Beratung angeboten oder soll als solche verwendet werden.

#SEC