Kraken, eine der führenden Kryptowährungsbörsen, ist in Australien auf eine erhebliche rechtliche Herausforderung gestoßen. Erst kürzlich hat ein australisches Bundesgericht in einer Klage der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) entschieden. Die Klage drehte sich um Krakens Angebot seines Magic Extension Product an australische Kleinanleger, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Bereitstellung von Margin-Trading-Diensten lag.

Kraken unternimmt Schritte zur Neuausrichtung seines Betriebs

Der Gerichtsspruch basierte auf der Feststellung, dass Krakens Praxis, seinen Kunden Margen in Fiat-Währung zu gewähren, unter die Design- und Vertriebspflichten (DDO) des Corporations Act fiel. Diese Pflichten verlangen von Finanzdienstleistern, dass sie sicherstellen, dass ihre Produkte angemessen konzipiert und an die richtigen Marktsegmente vertrieben werden. Das Gericht entschied, dass Krakens Fiat-Margenverlängerungen diesen Pflichten unterlagen.

Darüber hinaus machte das Gericht eine wichtige Unterscheidung hinsichtlich Krakens Margin-Trading-Angeboten in Kryptowährung. Es stellte fest, dass diese Aktivität, als Kraken die Margin auf Kunden in Kryptowährung ausweitete, nicht unter dieselben DDO-Vorschriften fiel. Als Reaktion auf das Urteil des Gerichts hat Kraken Exchange umgehend Schritte unternommen, um seine Geschäftstätigkeit den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Die Börse hat Maßnahmen ergriffen, um das Margin-Trading in Fiat-Währung für australische Kunden einzuschränken. Außerdem hat sie solche Dienstleistungen nur auf Großanleger oder Kunden beschränkt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Trotz der neuen Beschränkungen für den Fiat-Margin-Handel bleiben die Margin-Erweiterungen von Kraken im Kryptowährungshandel unberührt. Australische Kunden können weiterhin Krypto-Assets auf Margin handeln, ohne dass zusätzliche regulatorische Belastungen für Fiat-Transaktionen anfallen.

Australisches Gericht entscheidet gegen Krakens Bit-Handel

Letzten Monat entschied das australische Bundesgericht gegen Bit Trade, den Betreiber der Kryptobörse Kraken in Australien, und stellte sich auf die Seite der ASIC. Das Gericht stellte fest, dass Bit Trade wichtige Finanzvorschriften, darunter Design- und Vertriebspflichten, nicht eingehalten habe und als nicht lizenzierte Kreditfazilität tätig sei.

Der Rechtsstreit begann im September 2023, als ASIC eine Zivilklage gegen Bit Trade einreichte. In der Klage wurde behauptet, das Margin-Trading-Produkt des Unternehmens sei auf den Markt gebracht worden, ohne die Zielmarktbestimmungen zu erfüllen. ASIC argumentierte auch, dass das Margin-Trading-Produkt von Bit Trade als Kreditfazilität fungierte, da es den Kunden eine Kreditverlängerung bis zum Fünffachen des Wertes ihrer Sicherheiten ermöglichte.

Nach dem Urteil wurde ASIC und Bit Trade eine Woche Zeit gegeben, um Erklärungen und einstweilige Verfügungen abzuschließen. In der Zwischenzeit gab ASIC bekannt, dass es aufgrund dieses Falls finanzielle Strafen gegen Bit Trade fordern wird.

Krakens globale Expansion

Trotz dieses Rückschlags baut Kraken seine Dienstleistungen weltweit weiter aus. Im Juli kündigte Kraken Institutional die Ausweitung seiner Kraken Custody-Dienste auf institutionelle Kunden in Großbritannien und Australien an. Die Börse zielt darauf ab, die wachsende Nachfrage von Hedgefonds und Emittenten börsengehandelter Fonds nach sicheren Lösungen für die digitale Vermögensverwaltung zu befriedigen.

Anfang Juni hatte die Börse Berichten zufolge geplant, in einer Pre-IPO-Runde mindestens 100 Millionen US-Dollar einzusammeln, mit dem Ziel, bereits im nächsten Jahr an die Börse zu gehen.

Der Beitrag „Kraken Exchange stößt in Australien auf großes Hindernis“ erschien zuerst auf TheCoinrise.com.