[US-Richter: Kryptowährungstoken sind ihrer Natur nach keine Wertpapiere]
US-Richter klären den rechtlichen Status von Kryptowährungs-Tokens, wobei jüngste Urteile betonen, dass es sich bei den Tokens selbst nicht um Wertpapiere handelt. Die Urteile betreffen Fälle mit Ripple, Kraken und Binance, in denen die SEC versuchte, die Token als Wertpapiere einzustufen.
Im Fall der SEC gegen Ripple sagte Richter Torres, dass Ripples digitaler Token XRP von Natur aus kein Wertpapier sei, da er nicht den Standards eines Investmentvertrags im Sinne des „Howey-Tests“ entspreche. Dies unterstreicht den Unterschied zwischen dem Token selbst und dem Token-Verkauf.
Auch im Fall gegen Payward Inc. (Kraken) betonte Richter Orrick diesen Unterschied. Er wies darauf hin, dass Kryptowährungstoken per se keine Wertpapiere seien und dass die Ansprüche der SEC rechtlich ungültig seien. Dies deutet darauf hin, dass die Art und Weise, wie ein Token verkauft oder beworben wird, entscheidend für die Bestimmung seines rechtlichen Status ist.
Im Binance-Fall wies Richter Jackson die „Embodiment-Theorie“ der SEC zurück und erklärte, dass Token selbst keine Wertpapiere seien, obwohl sie möglicherweise an Investmentverträgen beteiligt seien.
Diese Urteile unterstreichen die Bedeutung des Kontexts bei der Anwendung von Wertpapiergesetzen auf Kryptowährungstoken. Auch wenn der Handel reguliert sein kann, fallen die Token selbst nicht automatisch in die Kategorie der Wertpapiere. Diese Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung für die Debatte darüber, wie Kryptowährungen in den Vereinigten Staaten reguliert werden sollten.