Die nigerianische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat eine neue Anforderung für Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASPs) eingeführt: Sie müssen in Nigeria eine Niederlassung eröffnen, um für das Rahmenprogramm in Frage zu kommen.

In einem Website-Beitrag erklärte die SEC, dass Unternehmen in Nigeria eingetragen sein und eine Geschäftsstelle haben müssen, um sich für das Accelerated Regulatory Incubation Programme (ARIP) zu qualifizieren, das der Integration von VASPs im Land dient.

CEOs müssen vor Ort ansässig sein

Darüber hinaus muss der CEO oder Managing Director in Nigeria ansässig sein. Antragsteller müssen im Investment- und Wertpapiergeschäft tätig sein und entweder eine Registrierung anstreben oder bei der SEC einen Antrag auf virtuelle Vermögenswerte eingereicht haben.

In einem Rundschreiben vom 21. Juni wies die SEC alle bestehenden und potenziellen VASPs, einschließlich Krypto-Broker und -Händler, an, ihre Anträge innerhalb von 30 Tagen über das SEC ePortal einzureichen.

Während die Vorschriften für die Ausgabe digitaler Vermögenswerte, Angebotsplattformen, den Austausch und die Verwahrung geändert werden, müssen VASPs vorerst im Rahmen des ARIP operieren.

Laut SEC soll das ARIP den Onboarding-Prozess für Unternehmen beschleunigen, die eine SEC-Registrierung anstreben. Es sieht eine vorläufige Genehmigung vor, bis die Digital Assets Rules vollständig in Kraft sind.

Dieser Rahmen gilt für Anbieter virtueller Vermögenswertdienste und Token-Emittenten, die in Nigeria geschäftlich tätig sind oder nigerianischen Verbrauchern Dienste anbieten, einschließlich Plattformen, die das Anbieten, den Handel, den Austausch, die Verwahrung und die Übertragung virtueller/digitaler Vermögenswerte erleichtern.

Bußgelder für die Nichteinhaltung von VASPs

Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung gehören eine eidesstattliche Erklärung, dass keine Verurteilungen wegen Betrugs oder Unehrlichkeit vorliegen, ein Geschäftsplan, ein Geschäftsmodell mit einem klaren Wertversprechen und Bestimmungen zum Anlegerschutz.

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Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2 Millionen Naira (1.277 US-Dollar) und die Antragsteller müssen den Nachweis über die erforderlichen Anteilseignermittel erbringen. Von den ARIP-Teilnehmern wird erwartet, dass sie wöchentliche und monatliche Handelsstatistiken, vierteljährliche Finanzberichte, Compliance-Berichte und Vorfallberichte einreichen.

Die SEC gab an, dass bei Nichteinhaltung der ARIP-Anforderungen Geldstrafen von 5 Millionen Naira (3.194 US-Dollar) verhängt werden könnten, die sich bei fortgesetztem Verstoß täglich um 200.000 Naira (127,76 US-Dollar) erhöhen.

Nicht registrierte kommerzielle VASPs müssen mit Strafen von mindestens 20 Millionen Naira (12.776 US-Dollar) rechnen, während andere digitale Anlageplattformen wie Krypto-Broker und -Berater mit Geldstrafen von mindestens 10 Millionen Naira (6.388 US-Dollar) rechnen müssen.

Im März schlug die nigerianische SEC eine Änderung der Regeln für Plattformen vor, die Kryptodienste anbieten. Die vorgeschlagene Änderung beinhaltete eine Erhöhung der Registrierungsgebühr für Kryptobörsen von 30 Millionen Naira (18.620 Dollar) auf 150 Millionen Naira (93.000 Dollar).

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