Wichtige Punkte:

  • Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) hat klargestellt, dass sie kein Verbot dänischer Self-Custodial-Wallets plant.

  • Der regulatorische Schwerpunkt der DFSA liegt auf Depotdienstleistungen, bei denen Krypto-Vermögenswerte im Auftrag von Kunden verwaltet werden, im Einklang mit der MiCA-Verordnung.

  • Non-Custodial Wallets, bei denen die privaten Schlüssel nicht von Anbietern verwahrt werden, sind von den MiCA-Bestimmungen ausgenommen und bleiben davon unberührt.

Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) hat nach jüngsten Spekulationen ihre Haltung zu Kryptowährungsvorschriften klargestellt. Entgegen den in den sozialen Medien kursierenden Gerüchten hat die DFSA keine Pläne für ein Verbot dänischer selbstverwalteter Wallets.

DFSA stellt klar: Kein dänisches Verbot selbstverwalteter Wallets

Laut Cointelegraph betonte Tobias Thygesen, DFSA-Direktor für Fintech, Zahlungsdienste und Governance, dass der regulatorische Schwerpunkt weiterhin auf Kundendiensten liege, bei denen Krypto-Assets im Auftrag von Kunden verwaltet werden.

„Uns sind einige Gerüchte bekannt, die in den sozialen Medien kursieren und darauf schließen lassen, dass die DFSA beabsichtigt, Hardware-Wallets und andere nicht-verwahrte Wallets zu verbieten“, erklärte Thygesen und ging damit auf die Verwirrung ein. „Das ist falsch. Die DFSA hat kein derartiges Verbot vorgeschlagen.“

Die Verwirrung entstand aufgrund von Fehlinterpretationen im Zusammenhang mit der Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCA), die am 30. Juni vollständig in Kraft treten soll. MiCA nimmt Krypto-Vermögensdienste, die vollständig dezentral und ohne Zwischenhändler betrieben werden, ausdrücklich von der Regulierung aus.

Daher fallen nicht-verwahrte Wallets, bei denen die privaten Schlüssel nicht von den Dienstanbietern verwahrt werden, nicht in den Regelungsbereich von MiCA. Thygesen bekräftigte, dass Hardware-Wallets, bei denen die privaten Schlüssel nicht den Anbietern anvertraut werden, von den MiCA-Vorschriften unabhängig bleiben.

Nicht verwahrte Geldbörsen sind von den MiCA-Vorschriften ausgenommen

Mikko Ohtamaa, Mitbegründer von Trading Strategy, interpretierte die jüngste Einschätzung der DFSA fälschlicherweise als Verbot dänischer selbstverwalteter Wallets. Die DFSA stellte jedoch klar, dass ihr Regulierungsrahmen hauptsächlich auf Aktivitäten abzielt, die die Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten im Auftrag von Kunden betreffen, und stellte so die Einhaltung der MiCA-Richtlinien sicher.

Die DFSA hat in ihrer Stellungnahme ihr Engagement für eine ausgewogene Regulierung von Kryptowährungsanlagen deutlich gemacht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Depotdienstleistungen, während nicht auf Depotdienstleistungen basierenden Lösungen wie Hardware-Wallets der freie Betrieb gestattet wird.

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