Die KI-Musikgenerierungsfirmen Suno und Udio werden wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Die am Montag in Massachusetts und New York eingereichten Klagen vertreten die Interessen der „Großen Drei“ unter den Plattenlabels, darunter Universal Music Group, Sony Music Entertainment und Warner Music Group.

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Laut RIAA waren die Klagen das Ergebnis der Erkenntnis, dass die KI-Modelle von Suno und Udio mit nicht lizenzierter Musik einiger der berühmtesten Songs aller Zeiten gefüttert wurden. Dieser Fall könnte einen Wendepunkt im Rechtsrahmen der Beziehungen zwischen KI und urheberrechtlich geschützter Musik darstellen.

RIAA entdeckt KI-generierte Tracks, die berühmte Hits imitieren

Laut RIAA hat Udios KI-Musikgenerator Songs erstellt, die den Originalsongs von Michael Jacksons „Billie Jean“, „I Get Around“ von den Beach Boys und „Dancing Queen“ von ABBA entsprechen. In den Rechtsdokumenten der RIAA heißt es, dass die generierte Musik in Melodie und Rhythmus berühmten Songs ähnelte, was bedeutet, dass die zur Erstellung der Musik verwendeten Modelle ohne Genehmigung mit dem urheberrechtlich geschützten Material trainiert worden sein müssen.

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Auch Suno sieht sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Die RIAA behauptet, dass Sunos KI-Modell Musik aus Ausschnitten berühmter Titel wie „The Thrill Is Gone“ von B. B. King, „Great Balls of Fire“ von Jerry Lee Lewis und „I Got You (I Feel Good)“ von James Brown produziert habe. Ein bestimmter Titel, der die einzigartigen Trommelschläge und Melodien von Chuck Berrys „Johnny B. Goode“ nachahmt, dient als Beweis dafür, dass das Modell mit der Originalaufnahme trainiert wurde.

„Nicht lizenzierte Dienste wie Suno und Udio, die behaupten, es sei ‚fair‘, das Lebenswerk eines Künstlers zu kopieren und es ohne Zustimmung oder Bezahlung für ihren eigenen Profit auszunutzen, machen das Versprechen einer wirklich innovativen KI für uns alle zunichte.“

Mitch Glazier, Vorsitzender der RIAA

RIAA fordert hohen Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung

Im Mittelpunkt der Rechtsstreitigkeiten steht die Frage, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Trainieren ihrer Modelle verwenden dürfen, ohne zuvor die entsprechenden Lizenzen zu erwerben. Die RIAA hat behauptet, dass die KI-Unternehmen massive Urheberrechtsverletzungen begangen hätten, da die unbefugte Verwendung dieser Aufnahmen bei der Entwicklung der KI-Modelle eine Rolle gespielt habe, die Nachahmungen der Originalmusik produzierten.

Die RIAA fordert außerdem eine finanzielle Entschädigung und/oder Schadensersatz, die bis zu 150.000 US-Dollar pro Song betragen kann. Diese Klage lenkt die Aufmerksamkeit auf eine noch andauernde Diskussion darüber, inwieweit KI urheberrechtlich geschütztes Material verwenden darf und dabei immer noch legal ist.

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Dennoch schenkt die Musikindustrie der KI-Technologie zunehmend Aufmerksamkeit. Große Plattenfirmen experimentieren damit, wie KI die Kreativität vorantreiben und Musiker unterstützen könnte. Beispiele hierfür sind die Universal Music Group, die mit YouTube am KI-Text-zu-Musik-Generator DreamTrack zusammengearbeitet hat und außerdem mit der KI-Musikproduktionsfirma SoundLabs bei der Entwicklung von KI-Stimmklonmodellen für Künstler zusammenarbeitet.

Ebenso hat Warner Music Nashville vor Kurzem einen Song herausgebracht, bei dem zur Gesangsproduktion der Country-Star Randy Travis mitwirkte und der damit zeigt, dass die Branche bereit ist, KI auf neue Weise zu nutzen.

Cryptopolitan-Berichterstattung von Brenda Kanana