Kostenloses B&B 🍀✅

Laut Adili hat die Europäische Zentralbank (EZB) am 24. Juni ihren ersten Zwischenbericht zu digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) veröffentlicht, wobei der Schwerpunkt stark auf dem Schutz der Privatsphäre liegt. Die Europäische Zentralbank hat sich verpflichtet, die Rückverfolgung persönlicher Transaktionen durch Pseudonymisierung, Hash-Funktionen und Verschlüsselungsfunktionen zu verhindern. Ohne die Einwilligung des Einzelnen ist es Zahlungsdienstleistern nicht gestattet, Finanzdaten von Verbrauchern zu nutzen. Der Bericht stellte auch Möglichkeiten zur Unterstützung von Offline-Transaktionen vor.

Eine neu gegründete Regelsetzungsgruppe soll bis Ende 2024 einen Entwurf des technischen und regulatorischen Rahmenwerks für digitale Zentralbankwährungen (CBDC) vorlegen. Datenschutzfragen bleiben für CBDCs ein großes Anliegen, wobei die Oppositionsstimmung innerhalb der CBDC weiter zunimmt Gemeinschaft. Kryptowährungen.