Das Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) der Vereinigten Staaten erklärte, dass beschlagnahmte Kryptowährungen als „nicht-monetäres Eigentum“ betrachtet werden sollten, während digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) als monetäre Instrumente betrachtet werden sollten. Das FASAB stellte fest, dass Kryptowährungen „oft nicht alle Merkmale einer Währung besitzen“ und betonte, dass sie „nicht effektiv als Rechnungseinheit, Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen können“.

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