PANews berichtete am 23. Juni, dass laut Bitcoin.com das US-amerikanische Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) erklärt habe, dass beschlagnahmte Krypto-Vermögenswerte als „nicht-monetäres Eigentum“ und digitale Zentralbankwährungen (CBDC) als Währungsinstrumente betrachtet werden sollten. FASAB erklärte, dass Kryptowährungen „im Allgemeinen nicht alle Eigenschaften von Geld besitzen“ und betonte, dass sie „nicht effektiv als Rechnungseinheiten, Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen“.
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Der Federal Accounting Standards Advisory Committee betrachtet beschlagnahmte Kryptowährungen als „nicht-monetäres Eigentum“
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