Golden Finance berichtet, dass der US-amerikanische Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) erklärt hat, dass beschlagnahmte Krypto-Vermögenswerte als „nichtmonetäres Eigentum“ und digitale Zentralbankwährungen (CBDC) als monetäre Instrumente betrachtet werden sollten. FASAB erklärte, dass Kryptowährungen „im Allgemeinen nicht alle Eigenschaften von Geld besitzen“ und betonte, dass sie „nicht effektiv als Rechnungseinheiten, Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen“.