Die Türkei wird eine Handelssteuer auf Aktien und Kryptowährungen erheben.

Aktientransaktionen unterliegen einer Steuer von 0,01 % bis 0,03 %, während Kryptowährungstransaktionen einer Servicegebühr von 2 % unterliegen.

Zuvor hatte der türkische Finanzminister erklärt, dass die Regierung keine Pläne habe, Gewinne aus Aktien und Kryptowährungen zu besteuern.