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Das Obergericht von Orissa entschied, dass Kryptowährungsgeschäfte nach indischem Recht nicht illegal sind, und stimmte damit mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom März 2020 überein. In diesem wegweisenden Urteil hob der Oberste Gerichtshof das Rundschreiben der Reserve Bank of India (RBI) vom April 2018 auf, das Banken verboten hatte, Dienstleistungen für Kryptowährungstransaktionen anzubieten. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Verbot der RBI verfassungswidrig war, da es nicht beweisen konnte, dass Kryptowährungen eine Bedrohung für das Finanzsystem darstellten. Folglich gibt es in Indien kein spezifisches Gesetz, das die Verwendung von Kryptowährungen verbietet, wodurch solche Transaktionen legal wären. Die Entscheidung des Obergerichts von Orissa bekräftigt diese Rechtsposition und betont, dass solche Geschäfte in Ermangelung einer expliziten Gesetzgebung, die Kryptowährungen verbietet, rechtmäßig bleiben. Dieses Urteil unterstreicht das aktuelle regulatorische Umfeld, in dem Kryptowährungstransaktionen nach indischem Recht bis zu weiteren gesetzgeberischen Entwicklungen zulässig sind.

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