South Korea redefines Mass-Issued NFTs as Virtual Assets

Die Financial Services Commission (FSC) in Südkorea hat im Vorfeld der Umsetzung des „Virtual Asset User Protection Act“ am 19. Juli neue Richtlinien veröffentlicht, in denen die Kriterien für die Einstufung von nicht fungiblen Token (NFTs) als virtuelle Vermögenswerte dargelegt werden.

Gemäß den Richtlinien gelten NFTs, die für die Sammlung von Inhalten bestimmt sind, nicht als virtuelle Vermögenswerte. NFTs, die ähnliche Eigenschaften wie virtuelle Vermögenswerte aufweisen, unterliegen jedoch der Regulierung. Unternehmen, die solche NFTs ausgeben, müssen ihre Aktivitäten den Behörden als Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte melden.

Zu den Schlüsselfaktoren, die bestimmen, ob ein NFT als virtueller Vermögenswert gilt, gehören Massenausgabe, Teilbarkeit und Verwendung als Zahlungsmittel. NFTs, die in großen Mengen oder Serien ausgegeben werden, wodurch ihre Einzigartigkeit abnimmt, fallen in diese Kategorie. Darüber hinaus verlieren teilbare NFTs ihre Einzigartigkeit und gelten als virtuelle Vermögenswerte.

Darüber hinaus werden NFTs, die als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen verwendet oder zwischen nicht näher bezeichneten Parteien ausgetauscht werden, als virtuelle Vermögenswerte betrachtet. Dies gilt jedoch nicht für NFTs, die mit virtuellen Vermögenswerten auf Marktplätzen gekauft werden.

Unternehmen, die mit NFTs handeln, müssen das „Specific Financial Information Act“ einhalten, das den Verkauf, den Tausch, die Übertragung, die Speicherung und die Vermittlung virtueller Vermögenswerte abdeckt. Die Nichtmeldung als Betreiber eines Unternehmens für virtuelle Vermögenswerte kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Um Unternehmen beim Verständnis dieser Vorschriften zu helfen, bietet die FSC Beratungsdienste an und liefert Beispiele und Fallurteile. Jeon Yo-seop, Leiter der Abteilung für Finanzinnovationsplanung bei der FSC, betonte das Engagement der Kommission für eine strenge Klassifizierung von NFTs, um Missbrauch zu verhindern und die Wirksamkeit der Vorschriften sicherzustellen.

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