Eine wichtige Entwicklung: In seinem bevorstehenden Kartellverfahren wird Google nicht vor einer Jury, sondern vor einem Richter stehen. Diese Entscheidung wurde von der US-Bezirksrichterin Leonie Brinkema gefällt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob Google gegen Bundeskartellrecht verstoßen hat, indem es Online-Werbetechnologie monopolisierte.

Richter entscheidet über Googles Schicksal

Das Justizministerium strebte zunächst ein Schwurgerichtsverfahren an, um Schadensersatz für Bundesbehörden zu erwirken, die aufgrund der Maßnahmen von Google angeblich zu viel für Online-Werbung bezahlt hatten. Der fragliche Betrag lag jedoch unter 750.000 US-Dollar und damit weit unter anderen möglichen Entschädigungen. Zu diesen Entschädigungen könnte gehören, Google zum Verkauf von Teilen seiner Werbetechnologie zu zwingen.

Google konterte mit einer Zahlung von über 2 Millionen Dollar, also dem Dreifachen der von der Regierung geforderten Summe. Diese Zahlung, argumentierte Google, mache ein Schwurgerichtsverfahren überflüssig, da sie den maximal möglichen Schaden abdecke. Richter Brinkema stimmte dem zu und entschied, dass der Fall ohne Schwurgericht weitergeführt werde.

Google zahlt, um ein Schwurgerichtsverfahren zu vermeiden

Googles Zahlung von 2,3 Millionen Dollar bedeutet, dass Richter Brinkema den Fall entscheiden wird. Dieser Schritt verhinderte das möglicherweise erste Geschworenenverfahren in einem zivilrechtlichen Kartellverfahren, das das US-Justizministerium angestrengt hatte. Google beharrte darauf, dass es mit der Zahlung keine Haftung eingesteht. Das Unternehmen bezeichnete den Fall als „unhaltlosen Versuch, Gewinner und Verlierer in einer wettbewerbsintensiven Branche auszuwählen“.

Das Justizministerium und mehrere Bundesstaaten haben Google vorgeworfen, digitale Werbung zu monopolisieren und den Nutzern zu viel zu berechnen. Ihr Ziel ist es, Googles digitales Werbegeschäft aufzuspalten, um den Wettbewerb zu fördern. Durch die Zahlung von Google wurde der Prozess jedoch auf ein Richterurteil verschoben und die Jury umgangen.

Google und die Verteidigung im Kartellrecht

Google hat jedes Fehlverhalten stets bestritten. In seinen Gerichtsakten argumentierte das Unternehmen, dass das verfassungsmäßige Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren für diese von der Regierung angestrengte Zivilklage nicht gelte. Das Justizministerium war anderer Meinung, entschied jedoch, keine Entscheidung zu dieser verfassungsrechtlichen Frage anzustreben.

Richterin Brinkema hat den Prozess ohne Geschworene für den 9. September anberaumt. Sie wird die Argumente anhören und direkt eine Entscheidung fällen. Dieser Prozess findet unabhängig von einem anderen Fall in Washington, D.C. statt, in dem Googles Suchmaschine beschuldigt wird, ein illegales Monopol zu sein. Ein Richter in diesem Fall hat noch kein Urteil gefällt.

Auswirkungen auf das Kartellrecht

Dieser Prozess könnte bedeutende Präzedenzfälle im Kartellrecht schaffen, insbesondere in der Technologiebranche. Das Ergebnis könnte Auswirkungen darauf haben, wie digitale Werbemärkte funktionieren und zukünftige Kartellverfahren gegen große Technologieunternehmen beeinflussen. Mit der Entscheidung, den Schadensersatz zu regeln und ein Schwurgerichtsverfahren zu vermeiden, hat Google einen strategischen Ansatz zur Bewältigung dieses komplexen Rechtsstreits gewählt.

Die Entscheidung, den Fall einem Richter und nicht einer Jury zu überlassen, spiegelt die Komplexität des Kartellrechts wider. Sie verdeutlicht, wie schwierig es ist, in solchen Fällen Schäden zu beziffern, und unterstreicht die strategischen Manöver, mit denen Unternehmen wie Google Rechtsstreitigkeiten meistern.