Die Kryptobörse Bybit scheint ihre Dienste nun in einer bisher eingeschränkten Rechtsordnung anzubieten: der Volksrepublik China.

Bybit hat Registrierungs- und Authentifizierungsdienste für Benutzer in China aktiviert, sodass diese ihren Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel vorlegen können, um mit den Know-Your-Customer-Protokollen auf der Plattform fortzufahren, berichtet das Social-Media-Nachrichtenportal Wu Blockchain. The Block hat Bybit um Bestätigung gebeten.

Seit dem 5. Juni steht China nicht mehr auf der Liste der von den Dienstleistungen der Börse ausgeschlossenen Jurisdiktionen.

„Bybit bietet keine Dienste oder Produkte für Benutzer in einigen ausgeschlossenen Rechtsräumen an, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Hongkong, Singapur, Kanada, Nordkorea, Kuba, Iran, Usbekistan, die von Russland kontrollierten Regionen der Ukraine (derzeit einschließlich der Regionen Krim, Donezk und Luhansk), Syrien oder andere Rechtsräume, in denen wir von Zeit zu Zeit nach unserem alleinigen Ermessen beschließen können, die Dienste einzustellen“, heißt es in den Servicebedingungen von Bybit.

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Bybit hat Anfang des Jahres über die lokale Niederlassung des Unternehmens, Spark Fintech Limited, einen Antrag eingereicht, in Hongkong als Handelsplattform für virtuelle Vermögenswerte tätig zu werden. Die Bybit-Niederlassung hat ihre Hongkong-Registrierung inzwischen zurückgezogen.

Anfang Juni hatte die Hong Kong Securities and Futures Commission angekündigt, dass sie keine Dienstleistungen von Unternehmen zulassen werde, die auch Dienstleistungen für Kunden auf dem chinesischen Festland anbieten, wie The Block zuvor berichtete.

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