Odaily Planet Daily News Die gemeinsame Konsultation zwischen der Bank of England und der FCA zur UK Digital Securities Sandbox endete letzte Woche, und das entsprechende Feedback konzentrierte sich auf zwei Hauptthemen: Limits und digitale Währungen. Die fünfjährige Sandbox für digitale Wertpapiere wurde im Januar dieses Jahres eingeführt und lockert vorübergehend die gesetzlichen Anforderungen für einige Zentralverwahrer (CSDs), um Experimente mit Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Tokenisierung zu unterstützen. Obwohl die Kernfunktion von CSD die Abwicklung ist und Blockchain den Vorteil einer sofortigen Abwicklung bietet, wird dieses Thema im Konsultationsdokument kaum diskutiert. In dem Dokument wurde erwähnt, dass die Bank of England erwägt, ihr Real Time Gross Settlement (RTGS)-System für gleichzeitige Abwicklungen zu nutzen, gab jedoch nicht an, ob und wann dies möglich sein könnte. Darüber hinaus wird die Central Bank Integrated Account Facility erwähnt. Fnality wurde nicht ausdrücklich erwähnt, das integrierte Zentralbankkonten als tokenisierte Abwicklungsinfrastruktur verwendet. Fnality wurde im Vereinigten Königreich eingeführt, jedoch in kontrollierter Weise durch die Bank of England eingeschränkt. UK Finance ist der Ansicht, dass der Verzicht auf die Nutzung digitaler On-Chain-Währungen eine verpasste Chance darstellt, insbesondere zum Nachteil von Nichtbankinstituten. Da Fnality nur Banken zur Verfügung steht, bedeutet dies einen Wettbewerbsnachteil für Nichtbanken in der Sandbox. Stablecoins wurden in dem Bericht nicht erwähnt, aber UK Finance sagte, ihre Verwendung sei eingeschränkt. Auch der Global Blockchain Business Council und die International Regulatory Strategy Group (IRSG) haben den Einsatz systemischer Stablecoins in Sandboxes gefordert. Was die Limits betrifft, empfiehlt UK Finance, diese für jedes einzelne Unternehmen festzulegen und nicht als globales Limit. Die IRSG warnte davor, dass niedrige Grenzwerte die Sandbox daran hindern könnten, eine große Anzahl von Institutionen anzuziehen, insbesondere beim Testen von Großprojekten wie digitalen Staatsanleihen. Darüber hinaus erwähnte die IRSG, dass viele gesetzliche Anpassungen lediglich klarstellen, dass digitale Wertpapiere den bestehenden Gesetzen unterliegen. GBBC betonte, dass das Sandbox-Design bestehende Institutionen begünstige und Startups hohe Teilnahmekosten hätten und doppelten Compliance-Anforderungen unterliegen müssten. ICMA und andere Kommentatoren forderten an mehreren Fronten mehr Flexibilität, um die Sandbox benutzerfreundlicher zu machen, aber dies würde den regulatorischen Arbeitsaufwand erhöhen. (Ledger-Einblicke)