Französische Regulierungsbehörde erneuert Warnung vor auf die schwarze Liste gesetztem Bybit

Die französische Wertpapieraufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers (AMF) hat erneut vor der Nutzung der digitalen Vermögensplattform Bybit gewarnt. Die AMF erinnerte französische Anleger daran, dass Bybit eine nicht registrierte Kryptoplattform ist, die im Land illegal operiert. Die Aufsichtsbehörde hat französischen Anlegern, die Bybit nutzen, geraten, alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Investitionen zu treffen.

Französische Regulierungsbehörde setzt Bybit wegen Nichteinhaltung auf schwarze Liste

Die französische Wertpapieraufsichtsbehörde, auch bekannt als Autorité des Marchés Financiers (AMF), hat eine erneute Warnung vor der digitalen Vermögensbörse Bybit herausgegeben. Die AMF rät Kleinanlegern, beim Handel mit Bybit vorsichtig zu sein, da die Plattform seit dem 20. Mai 2022 aufgrund der Nichteinhaltung französischer Vorschriften auf der schwarzen Liste steht.

In einer am 16. Mai veröffentlichten Erklärung informierte die AMF die Einwohner Frankreichs darüber, dass sie sich gemäß dem Währungs- und Finanzgesetz des Landes das Recht vorbehält, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Website von Bybit zu sperren. Laut der Regulierungsbehörde muss sich jedes Unternehmen, das in Frankreich digitale Asset-bezogene Dienstleistungen anbietet oder anbieten möchte, zuvor als Digital Asset Service Provider (DASP) registrieren lassen.

Dieses Registrierungsverfahren hilft den französischen Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und stellt gleichzeitig die Eignung und Kompetenz der DASP-Direktoren sicher. Darüber hinaus ermöglicht es der Regulierungsbehörde, spezifische Maßnahmen zum Schutz von Privatanlegern durchzusetzen. Da Bybit keine obligatorische Registrierung hat, forderte die AMF die französischen Anleger, die die Plattform nutzen, auf, alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Investitionen zu treffen.

„In diesem Zusammenhang fordert die AMF französische Kleinanleger, die auf dieser Plattform investiert haben, auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass sie nicht mehr auf ihre Vermögenswerte (digitale Vermögenswerte oder Derivate digitaler Vermögenswerte) zugreifen können. Alle Anleger müssen Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Plattform plötzlich keine Dienste mehr für die in Frankreich ansässige Öffentlichkeit anbietet“, sagte die AMF in einer Erklärung.

Anlegern, die sich vor der Anlage ihrer Gelder über den Status eines DASP informieren möchten, empfiehlt die AMF, auf ihrer Website eine Whitelist registrierter Anbieter einzusehen.

Indem die französische Regulierungsbehörde die Anleger vor den mit der Nutzung von Bybit verbundenen Risiken warnt, schließt sie sich der Hong Kong Securities and Futures Commission (SFC) an, die Anlegern ebenfalls zur Vorsicht bei der Nutzung der nicht registrierten Plattform geraten hat. Die SFC erklärte außerdem, dass sie rechtliche Schritte gegen Bybit einleiten könnte, wenn das Unternehmen weiterhin gegen die Wertpapiervorschriften Hongkongs verstößt.

Was denken Sie über diese Geschichte? Lassen Sie uns im Kommentarbereich unten wissen, was Sie denken. #Write2Earn