Für Coinbase, den Schwergewichtler im Kryptowährungshandel in den Vereinigten Staaten, ist ein neuer Rechtsstreit ausgebrochen. Die führende Börse sieht sich einer neuen Sammelklage gegenüber, in der behauptet wird, ihr gesamtes Geschäftsmodell sei seit seiner Gründung rechtswidrig gewesen.

Die Kläger in diesem hochkarätigen Fall behaupten, dass die auf der Coinbase-Plattform gehandelten Token ALGO, XLM, SOL, MANA, MATIC, NEAR, UNI und XTZ in Wirklichkeit nicht registrierte Wertpapiere sind. Dies spiegelt die Vorwürfe in einer anderen anhängigen Klage gegen den Kryptogiganten wider.

Die Klage wurde im nördlichen Bezirk von Kalifornien von der Westküsten-Anwaltskanzlei Scott+Scott eingereicht und vertritt Kläger aus Kalifornien und Florida. Sie wirft Coinbase vor, „seit Beginn seiner Geschäftstätigkeit wissentlich, vorsätzlich und wiederholt staatliche Wertpapiergesetze verletzt zu haben“.

Als Reaktion darauf hat Coinbase die Vorwürfe vehement als „rechtlich unbegründet“ zurückgewiesen, sein volles Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Verfahren zum Ausdruck gebracht und versprochen, die Vorwürfe zu gegebener Zeit „vollständig zu prüfen“.

Insbesondere weist dieser neue Fall auffallende Ähnlichkeiten mit einem anderen laufenden Gerichtsverfahren auf, das zunächst im Februar 2023 abgewiesen, aber nach einem kürzlich ergangenen Urteil des 2. US-Berufungsgerichts teilweise wiederaufgenommen wurde. Auch in diesem Fall ging es um Schadensersatzansprüche von Verbrauchern aufgrund des angeblichen Verkaufs nicht registrierter Wertpapiere durch Coinbase.

Dieser jüngste Rechtsstreit unterscheidet sich jedoch von Coinbases hochkarätigem Rechtsstreit mit der Securities and Exchange Commission (SEC) darüber, ob bestimmte Krypto-Token Wertpapiere darstellen. In diesem laufenden Streit hat Coinbase kürzlich eine vorübergehende Berufung gegen die Entscheidung eines Richters eingelegt, das Verfahren der SEC fortzusetzen.

Mit der Reifung der Kryptobranche verschärft sich die behördliche Kontrolle – und Coinbase wird immer wieder ins Rampenlicht der Gerichtssäle gerückt, um seine Geschäftstätigkeit und Handelspraktiken zu verteidigen.