Richter Richard Jones im CZ-Fall sagte, er sei mit der Empfehlung des Justizministeriums zur verschärften Strafzumessung (einem früheren Antrag auf Erhöhung der Haftstrafe von 18 Monaten auf drei Jahre) nicht einverstanden und stellte fest, dass es keine Beweise dafür gebe, dass der Angeklagte über rechtswidrige Aktivitäten informiert worden sei.
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