Die DTCC hat erklärt, dass Bitcoin und Kryptowährungs-ETFs nicht als Sicherheiten für Finanzanlagen gelten. Diese Entscheidung, die am 30. April 2024 in Kraft tritt, wird sich auf die Bewertung des Sicherheitenwerts innerhalb der Überwachungssysteme des Unternehmens auswirken und die einzigartigen regulatorischen Herausforderungen unterstreichen, denen digitale Vermögenswerte in traditionellen Finanzsystemen gegenüberstehen.

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