Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat die jüngsten Anträge von Vermögensverwaltern für Spot-Bitcoin-Exchange-Traded Funds (ETFs) als unzureichend eingestuft.

Nasdaq und Cboe Global Markets erhielten im Namen von Vermögensverwaltern wie BlackRock (NYSE: BLK) und Fidelity Investments eine Mitteilung der Agentur, in der es hieß, den Unterlagen mangele es an Klarheit und Vollständigkeit, berichtete das Wall Street Journal.

Die Ankündigung erfolgt, da die Preise für Bitcoin und andere kryptobezogene Aktien nach der Einreichung der ETF-Unterlagen durch BlackRock bei der SEC stark angestiegen sind.

Bitcoin (CRYPTO: BTC) ist um rund 20 % gestiegen und hat zum ersten Mal seit April die Marke von 30.000 USD überschritten. Gleichzeitig sind die Aktien von Coinbase Global Inc (NASDAQ: COIN), dem Verwahrer der Anteile des BlackRock-Fonds, im gleichen Zeitraum um über 30 % gestiegen.

Als Reaktion auf den Schritt von BlackRock sind mehrere traditionelle und Krypto-Vermögensverwalter, darunter Fidelity Investments, Ark Investment Management unter der Leitung von Cathie Wood, Invesco, WisdomTree, Bitwise Asset Management und Valkyrie, diesem Beispiel gefolgt, indem sie in den letzten Tagen ihre Anträge für Spot-Bitcoin-ETFs reaktiviert oder geändert haben.

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Die SEC lehnt solche Fonds jedoch seit 2017 aufgrund von Bedenken hinsichtlich Betrug und Marktmanipulation konsequent ab. Auf dem Markt sind bereits mehrere ETFs erhältlich, die Bitcoin-Futures halten.

Das Angebot von BlackRock für einen Spot-Bitcoin-ETF wurde von Investoren und Analysten angesichts der beeindruckenden Erfolgsbilanz des Unternehmens bei der erfolgreichen Bewältigung des Antragsverfahrens als die bislang vielversprechendste Aussicht angesehen.

Einige Branchenexperten gingen davon aus, dass BlackRock mit seinem Antrag die Bedenken der SEC ausräumen würde, indem eine „Überwachungsvereinbarung“ mit der Nasdaq geschlossen würde, der Börse, an der der ETF notiert werden würde.

Dennoch teilte die SEC den Börsen mit, dass sie die Unterlagen zurückgeschickt habe, weil die Bitcoin-Spotbörse, mit der eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung von Überwachungsdaten erwartet wird, nicht genannt worden sei und es unzureichende Informationen über die Einzelheiten dieser Überwachungsvereinbarungen gebe.

Vermögensverwalter haben die Möglichkeit, die Formulierung zu überarbeiten und ihre Anträge erneut einzureichen.

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