Muslimische Ansichten zum Terminhandel.

Der Terminhandel ist im Islam aus folgenden Gründen verboten ¹ ² ³:

- *Gharar*: Terminverträge ermöglichen es Personen, beim Unterzeichnen eines Vertrags Waren zu kaufen, die nicht existieren. Dies verstößt gegen das islamische Gesetz, das besagt, dass Waren zum Zeitpunkt des tatsächlichen Vertragsabschlusses existieren müssen.

- *Leerverkauf*: Terminverträge ermöglichen es Händlern, Waren zu verkaufen, die ihnen nicht gehören. Das islamische Gesetz verlangt, dass ein Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Ware verantwortlich sein muss.

- *Keine physische Lieferung*: Terminverträge ermöglichen es Käufern, Waren zu tauschen oder Vertragsverpflichtungen vor der tatsächlichen Lieferung einzugehen. Das islamische Gesetz verlangt die tatsächliche Lieferung der Ware vor dem Weiterverkauf oder der Abrechnung.

- *Riba*: Einige Terminverträge beinhalten den Handel mit Anleihen, was als Riba (Wucher) gilt und im Islam verboten ist.

- *Unsicherheit*: Terminverträge beinhalten häufig Unsicherheit, da die Vertragsware möglicherweise nicht existiert oder nicht geliefert wird. Das islamische Gesetz verbietet Verträge mit hoher Unsicherheit.

- *Kein persönlicher Handel*: Einige Vermächtnisverträge beinhalten keinen persönlichen Handel, der im islamischen Recht für einen fairen Handel erforderlich ist.

- *Schulden machen*: Vermächtnisverträge beinhalten oft rote Zahlen, was im Islam nicht erlaubt ist.

- *Barzahlung*: Viele Vermächtnisverträge werden in bar abgerechnet, was bedeutet, dass der Vertrag in bar bezahlt wird und nicht durch die Übertragung des Anlagevermögens. Dies ist im Islam nicht zulässig.

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