🇪🇺 EU-Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten die Bereitstellung von Diensten für anonyme Kryptowährungskonten

Eine neue Reihe von Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche, die von der EU verabschiedet wurden, hat Anbietern von Krypto-Asset-Diensten die Verwaltung und Verwahrung anonymer Kryptowährungskonten untersagt. Im verabschiedeten Vorschlag zur „Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung“ wird behauptet, dass bei diesen Vermögenswerten „das Risiko eines Missbrauchs für kriminelle Zwecke“ bestehe.

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