👉👉👉 #TRON argumentiert #SEC „keine weltweite Regulierungsbehörde“ und die Klage geht „zu weit“

Tron, das Unternehmen hinter der Layer-1-Blockchain, hat beantragt, eine von der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) eingereichte Klage mit der Begründung abzuweisen, dass die SEC keine Zuständigkeit für ausländische Angebote digitaler Vermögenswerte auf globalen Plattformen habe. Tron reichte am 28. März bei einem Bundesgericht in New York einen Antrag auf Abweisung ein und machte geltend, dass die Klage der SEC in erster Linie auf Verhalten außerhalb der Vereinigten Staaten abziele.

Tron behauptet, dass der Versuch der SEC, US-Wertpapiergesetze auf überwiegend ausländisches Verhalten anzuwenden, ihre Zuständigkeit überschreitet, und betont, dass die SEC keine globale Regulierungsbehörde ist und keine Autorität über Angebote hat, die hauptsächlich außerhalb der Vereinigten Staaten erfolgen.

Die von der SEC im vergangenen März eingereichte Klage richtete sich gegen den Tron-Gründer Justin Sun, die Tron Foundation sowie die BitTorrent Foundation und ihre Muttergesellschaft Rainberry Inc., die Tron 2018 übernommen hatte. Die SEC behauptete, dass der Verkauf von Tron (TRX ) und #BitTorrent (BTT)-Token stellten nicht registrierte Wertpapierangebote dar.

Tron argumentiert, dass die Token ausschließlich im Ausland verkauft wurden und Maßnahmen ergriffen wurden, um den US-Markt zu meiden. Es wird betont, dass die SEC nicht behauptet hat, dass die Token ursprünglich US-Bürgern angeboten oder verkauft wurden. Tron bestreitet auch die Behauptung der SEC, dass spätere sekundäre Token-Verkäufe auf einer in den USA ansässigen Plattform, die Nutzer weltweit bedient, nicht registrierte US-Wertpapierangebote darstellten.

Darüber hinaus behauptet Tron, dass die Token, selbst wenn die SEC zuständig wäre, nicht die Kriterien für Investmentverträge gemäß der US-Wertpapierklassifizierung gemäß dem Howey-Test erfüllen.

Tron bestreitet die Vorwürfe der SEC mit der Begründung, es fehle es an konkreten Fakten und es sei versäumt, Opfer des mutmaßlichen Fehlverhaltens zu identifizieren. Tron kritisiert, dass die Klage keine detaillierten Sachverhaltsbehauptungen enthält und auf Verallgemeinerungen setzt. Darüber hinaus beruft sich Tron auf die Major-Fragen-Doktrin und beantragt die Entlassung. Die SEC hat noch nicht auf Trons Antrag reagiert.

Quelle –cointelegraph.com

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