#Anti-Hype #Anti-Fake

❗️In Europa gibt es KEIN Verbot anonymer Transaktionen/Wallets!

✔ Bei AMLR (AML Rules) handelt es sich nicht um eine Kryptoregulierung, sondern um ein erweitertes AML/CFT-System für Institutionen mit dem Status „Obliged Entities“ (OEs).

✔ Alle Finanzinstitute, einschließlich CSPS (Crypto Asset Service Providers), sind solche.

✔ Nichtfinanzielle Organisationen wie Fußballvereine oder Glücksspieldienste fallen unter dieses fortschrittlichste System (AMLR).

AMLR gilt nicht für Anbieter von Hardware und Software zur Selbstspeicherung von Kryptowährungen (z. B. Ledger oder Metamask usw.).

✔ AMLR gilt für alle CASPs (Börsen, Broker usw.), die von MiCA reguliert werden. In diesen Fällen müssen die standardmäßigen KYC/AML-Verfahren befolgt werden.

CASP – Krypto-Asset-Dienstleister.

(Ein markantes Beispiel ist der Krypto-Austausch)

✔ Das ist nichts Neues, da alle Krypto-Börsen und Custodial-Wallet-Anbieter in der EU gemäß der aktuellen AMLD5 bereits diesen Pflichten unterliegen.

✔ AMLR, Art. 58 – „Das Depot-Krypto-Geschäft kann anonymen Benutzern keine Dienste anbieten.“ In Europa ist es bereits verboten...

✔ CASP erbringt auch keine Dienste für anonyme Nutzer und arbeitet nicht mit „anonymen Coins“ (Privacy Coins) – eine weltweit bereits bestehende Geschäftspraxis. Nichts Neues.

✔ MiCA verbietet bereits die Auflistung von Krypto-Assets mit integrierter Anonymisierungsfunktion. (Anonymisierungsfunktion)

✔ AMLR, Art. 31b – die Regel verlangt „Risikominderungsmaßnahmen“, wenn es um Transaktionen zwischen einem CASP (Börse) und einem nicht verwahrten Wallet geht – Herkunft und Zweck dieser Vermögenswerte.

Nicht verwahrte Wallets oder Wallets mit unabhängiger Speicherung – Ledger, Safepal, Metamask usw.

✔ Die bestehende Krypto-Verordnung (FATF, TFR) verlangt bereits, dass Krypto-Börsen (CASP) mindestens Daten über Transfers zu/von Wallets mit unabhängiger Speicherung sammeln.

✔ AMLR, Art. 59 - Barzahlungen sind zwar auf den Betrag von 10.000 € begrenzt. Auch in der EU können niedrigere Grenzwerte eingeführt werden.

✔ Das Limit von 1000€ wird NICHT akzeptiert, wenn es beispielsweise um die Übertragung von Ledger auf eine Krypto-Börse geht.

✔ Sie können Ihre Geldbörsen ohne Einschränkungen zum Kauf von Waren/Dienstleistungen in der EU verwenden.

✔ Wenn Sie für 1000 € an eine Krypto-Börse, zum Beispiel #USDC, überweisen möchten, muss das Unternehmen Ihre Identität (KYC/AML) gemäß AMLR-Art. 15.

Schlussfolgerungen:

- AMLR verbietet keine Übertragungen von Wallets mit unabhängiger Speicherung von Vermögenswerten (Ledger, Safepal, Metamask usw.) an einen beliebigen Ort.

- AMLR verbietet selbst nicht die Verwendung solcher Wallets.

- Es gibt KEINE Einschränkungen für P2P-Transaktionen.

Daher werden die Auswirkungen von „AMLR“ auf Kryptowährungen in der EU äußerst begrenzt sein.