Komm schon

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION hat dem VERBOT DES ANONYMEN HANDELS MIT KRYPTO-WÄHRUNGEN zugestimmt.

Europäische Kommission genehmigt Verbot des anonymen Kryptowährungshandels

Die meisten Hauptausschüsse des Europäischen Parlaments haben einem Verbot von Kryptowährungstransaktionen jeglichen Werts über verwahrte Krypto-Wallets zugestimmt, berichtete Cointelegraph. Dies geschah, nachdem der Europäische Rat und das Parlament vorläufig vereinbart hatten, einige EU-Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung auf den Kryptowährungsmarkt auszudehnen.

Einem Artikel von Patrick Breyer, Mitglied der Piratenpartei im Europaparlament, zufolge haben am 19. März „die meisten Hauptausschüsse des EU-Parlaments“ dem neuen Geldwäschegesetz zugestimmt.

Breyer war eines von zwei Mitgliedern, die gegen ein Verbot anonymer Kryptozahlungen gestimmt haben. Auch Gunnar Beck von der Partei Alternative für Deutschland stimmte dagegen. Dieses Verbot gilt insbesondere für verwahrte oder verwahrte Krypto-Wallets, die von Drittanbietern wie zentralisierten Börsen bereitgestellt werden.

Neue Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sehen bestimmte Beschränkungen für Bargeldtransaktionen und anonyme Kryptowährungszahlungen vor. Den neuen Regelungen zufolge sind anonyme Barzahlungen über 3.000 Euro im Geschäftsverkehr verboten, Barzahlungen über 10.000 Euro sollen im Geschäftsverkehr gänzlich verboten sein.

Die neuen Regelungen werden voraussichtlich innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten vollständig in Kraft treten. Allerdings geht die in Irland ansässige Anwaltskanzlei Dillon Eustace davon aus, dass die Vorschriften früher in vollem Umfang in Kraft treten werden.

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