Entkräften wir Behauptungen, dass die EU anonyme Krypto-Transaktionen oder selbstverwaltete Wallets verbietet.
Gestern war ein Paradebeispiel dafür, warum man Krypto-Twitter (und oft auch Krypto-Medien) in Bezug auf Krypto-Richtlinien nicht trauen sollte.
Entlarven wir Behauptungen, dass die EU anonyme Kryptotransaktionen oder selbstverwaltete Wallets verbietet.
Hier erfahren Sie, was eigentlich in der EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR) steht und was es für Krypto in der EU bedeutet.
🔶 Das Wichtigste zuerst: Die AMLR ist keine Krypto-Verordnung.
Dabei handelt es sich um einen umfassenden Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der für Institutionen gilt, die sogenannten „Obliged Entities“ (OEs). Alle Finanzinstitute, einschließlich CASPs (Crypto-Asset-Service-Provider), sind OEs. Aber auch nichtfinanzielle Institutionen wie Fußballvereine oder Glücksspieldienste, die einem AML/CFT-Risiko ausgesetzt sein könnten, werden im Rahmen der AMLR als Organisationseinheiten behandelt.