• Vorsicht an Kryptowährungsnutzer: Neues EU-Gesetz zur Geldwäschebekämpfung geklärt.

Als Teil einer umfassenden Initiative zur Bekämpfung der Geldwäsche hat das Parlament der Europäischen Union die Verwendung unbekannter Geldbörsen bei innerregionalen Transaktionen verboten.

Das Verbot gilt für anonyme Geldtransaktionen ab 3.000 Euro sowie für selbst gespeicherte Wallets auf verschiedenen Plattformen.

Gegner des Verbots argumentieren, dass es unverhältnismäßige Auswirkungen auf gesetzestreue Bürger habe und die finanzielle Privatsphäre beeinträchtigen könne.

Das Parlament der Europäischen Union hat einen wichtigen Schritt unternommen, nicht identifizierte Kryptowährungs-Wallets für Zahlungen in der gesamten Region zu verbieten.

Laut einem aktuellen Social-Media-Post des Europaabgeordneten Patrick Bloyer wurde das Verbot am 19. März von einer Mehrheit des Lenkungsausschusses des Parlaments gebilligt. Der Schritt ist Teil der umfassenderen EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML).

Die neuen Regeln verbieten sämtliche anonymen Kryptozahlungen und Bargeldtransaktionen über einem bestimmten Betrag. Konkret fallen Barzahlungen über 10.000 und anonyme Bargeldtransaktionen über 3.000 unter das Verbot. Das Verbot gilt auch für selbst gestaltete Wallets in Mobil-, Desktop- oder Browseranwendungen.

Das Gesetz soll in drei Jahren in Kraft treten, es gibt jedoch Spekulationen, dass es früher in Kraft treten könnte.

Dennoch wird das neue Gesetz die Einstellung der Europäer zu digitalen Währungen verändern. Die strikte Haltung zur Anonymität hat auch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre der Benutzer und der finanziellen Zugänglichkeit geweckt. Darüber hinaus könnten die Vorschriften erhebliche Innovationshürden schaffen und die Verbreitung von #cryptocurrencies in der Region behindern.

Als er sich im Parlament gegen das Verbot aussprach, argumentierte Breuer, dass das Verbot keine Straftat sei und gesetzestreue Bürger treffen könne. Er betonte, dass anonyme Zahlungen legitimen Zwecken dienten.

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