***Sind nicht verwahrte Krypto-Wallets in der EU wirklich verboten? **DIE Neuigkeit besagt, dass die EU anonyme Krypto-Zahlungen über 3.000 € mit selbstverwahrenden Wallets verbietet. Aber was bedeutet das für Krypto-Benutzer in der EU und wann wird dieses Gesetz in Kraft treten***

Erläuterung der neuen EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche: Das Parlament der Europäischen Union hat im Rahmen seiner umfassenderen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht identifizierte selbstverwahrende Krypto-Wallets für Transaktionen innerhalb der Region verboten. Abweichende Stimmen haben argumentiert, dass das Verbot gesetzestreue Bürger unverhältnismäßig beeinträchtigen und die finanzielle Privatsphäre beeinträchtigen könnte. Die EU gibt jedoch nicht nach. Wann wird dieses Gesetz in Kraft treten?

Ein aktueller Social-Media-Beitrag von Patrick Breyer, Mitglied des EU-Parlaments, enthüllte, dass das Verbot am 19. März von den meisten Mitgliedern des Führungsausschusses des Parlaments gebilligt wurde. Dieser Schritt ist Teil der umfassenderen EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML).

Die neuen Vorschriften verbieten alle anonymen Kryptozahlungen und Bargeldtransaktionen über bestimmten Grenzen. Konkret verbieten sie Barzahlungen über 10.000 Euro oder anonyme Bargeldtransaktionen über 3.000 Euro. Das Verbot richtet sich auch gegen selbstverwaltete Wallets in Mobil-, Desktop- oder Browseranwendungen.

Obwohl das Gesetz in drei Jahren in Kraft treten soll, gibt es Hinweise darauf, dass die Umsetzung schon früher erfolgen könnte.

#write2earn#BTC🔥🔥🔥🔥