EU führt Verbot nicht verifizierter, selbst gehosteter Krypto-Wallets ein

HIGHLIGHTS DER GESCHICHTE

Die Europäische Union hat ein Verbot ungeprüfter, nicht verwahrter Krypto-Wallet-Transaktionen eingeführt.

Es wird erwartet, dass die Gesetzgebung innerhalb von drei Jahren vollständig umgesetzt wird.

Die deutschen Europaabgeordneten Patrick Breyer und Gunnar Beck haben sich gegen die Regelung ausgesprochen.

Die Europäische Union (EU) hat ein wirksames Verbot von Kryptotransaktionen erlassen, die über nicht verifizierte Wallets durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist Teil der umfassenderen Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML), die auf die Bekämpfung von Finanzkriminalität abzielen. Eine Mehrheit der führenden Kommission des Europäischen Parlaments stimmte der Entscheidung am 19. März zu, und diese Haltung impliziert eine einheitliche Haltung gegen anonyme Transaktionen.

Die Verordnung zielt auf Transaktionen über selbstverwahrende Wallets ab, die nicht ordnungsgemäß identifiziert werden können, einschließlich Transaktionen, die über Mobil-, Desktop- oder Browseranwendungen ermöglicht werden. Der Plan ist darauf zugeschnitten, die Lücke zu schließen, die den anonymen Geldverkehr ermöglicht, der zur Begehung von Straftaten genutzt wird. Das Verbot gilt sowohl für Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro als auch für anonyme Kryptowährungszahlungen über 3.000 Euro.

#HotTrends #BNBChain