☕ Europa verbietet Zahlungen aus selbstverwahrenden Krypto-Wallets:
⭐Entscheidung:
– Die Europäische Union (EU) verabschiedet ein Gesetz, das Zahlungen aus selbstverwahrenden Wallets (bei denen Benutzer ihre eigenen privaten Schlüssel besitzen) verbietet.
- Ziel: Identifizierung aller Personen, die Kryptowährungen verwenden.
⭐Einschränkungen:
- Krypto-Zahlungen können nur über Drittunternehmen wie Börsen erfolgen.
– Anonyme Krypto-Zahlungen aus selbstverwahrenden Wallets sind verboten, einschließlich mobiler, Desktop- und Webbrowser-Wallets.
⭐Ausnahmen:
– Die Verordnung hat keinen Einfluss auf den Kauf, Verkauf oder die Investition in Krypto.
– Benutzer können weiterhin selbstverwahrende Wallets zum Speichern von Kryptowährungen verwenden.
⭐Zusätzliche Regelung:
- Barzahlungen über 10.000 Euro sind verboten.
⭐Grund:
- Ziel der EU ist es, die Kontrolle über Finanzaktivitäten zu stärken und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Auswirkungen:
Die Verordnung kann sich auf die Verwendung von Kryptowährungen bei täglichen Zahlungen auswirken. Benutzer können auf die Verwendung lizenzierter Kryptowährungs-Zahlungsdienste umsteigen.
Notiz:
Die Verordnung wird noch diskutiert und kann sich ändern. Es ist wichtig, Aktualisierungen im Auge zu behalten, um weitere Einzelheiten zu erfahren.