☕ Europa verbietet Zahlungen aus selbstverwahrenden Krypto-Wallets:

⭐Entscheidung:

– Die Europäische Union (EU) verabschiedet ein Gesetz, das Zahlungen aus selbstverwahrenden Wallets (bei denen Benutzer ihre eigenen privaten Schlüssel besitzen) verbietet.

- Ziel: Identifizierung aller Personen, die Kryptowährungen verwenden.

⭐Einschränkungen:

- Krypto-Zahlungen können nur über Drittunternehmen wie Börsen erfolgen.

– Anonyme Krypto-Zahlungen aus selbstverwahrenden Wallets sind verboten, einschließlich mobiler, Desktop- und Webbrowser-Wallets.

⭐Ausnahmen:

– Die Verordnung hat keinen Einfluss auf den Kauf, Verkauf oder die Investition in Krypto.

– Benutzer können weiterhin selbstverwahrende Wallets zum Speichern von Kryptowährungen verwenden.

⭐Zusätzliche Regelung:

- Barzahlungen über 10.000 Euro sind verboten.

⭐Grund:

- Ziel der EU ist es, die Kontrolle über Finanzaktivitäten zu stärken und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Auswirkungen:

Die Verordnung kann sich auf die Verwendung von Kryptowährungen bei täglichen Zahlungen auswirken. Benutzer können auf die Verwendung lizenzierter Kryptowährungs-Zahlungsdienste umsteigen.

Notiz:

Die Verordnung wird noch diskutiert und kann sich ändern. Es ist wichtig, Aktualisierungen im Auge zu behalten, um weitere Einzelheiten zu erfahren.

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