Das Parlament der Europäischen Union hat im Rahmen seiner umfassenderen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht identifizierte, selbstverwahrte Krypto-Wallets für Transaktionen innerhalb der Region verboten.
Das Verbot zielt auf anonyme Bargeldtransaktionen über 3.000 Euro und auf selbstverwaltete Wallets auf verschiedenen Plattformen.
Abweichende Stimmen argumentieren, dass das Verbot gesetzestreue Bürger überproportional treffen und die finanzielle Privatsphäre beeinträchtigen könne.
Ein kürzlicher Social-Media-Post von Patrick Breyer, einem Mitglied des EU-Parlaments, enthüllte, dass das Verbot am 19. März die Zustimmung der Mehrheit des Führungsausschusses des Parlaments erhalten hatte. Dieser Schritt ist Teil der umfassenderen Gesetzgebung der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML).Die neuen Vorschriften verbieten alle anonymen Kryptozahlungen und Bargeldtransaktionen über bestimmten Grenzen. Konkret verbieten sie Barzahlungen über 10.000 € oder anonyme Bargeldtransaktionen über 3.000 €. Das Verbot betrifft auch selbstverwaltete Wallets auf mobilen, Desktop- oder Browseranwendungen.
Obwohl das Gesetz in drei Jahren in Kraft treten soll, gibt es Gerüchte, dass es schon früher umgesetzt werden könnte.
Dennoch wird die neue Verordnung den Umgang der Europäer mit digitalen Währungen verändern. Aufgrund ihrer strikten Haltung gegen Anonymität hat sie auch Befürchtungen hinsichtlich der Privatsphäre der Benutzer und der finanziellen Inklusivität ausgelöst. Darüber hinaus könnte die Verordnung erhebliche Innovationshürden darstellen und die breite Einführung von Kryptowährungen in der Region behindern.
Quelle: CoinGecko News