Nach Verbüßung seiner Haftstrafe heute in Montenegro ist Herr Do Kwon, ein südkoreanischer Staatsbürger, bis zu einem erneuten Auslieferungsbeschluss weiterhin in Haft. Gestern ordnete das Gericht die Beschlagnahme der Reisedokumente von Herrn Kwon an und schränkte damit effektiv seine Ausreise aus Montenegro ein. Bei der spezifischen Hafteinrichtung handelt es sich wahrscheinlich um ein ausgewiesenes Einwanderungslager und nicht um eine herkömmliche Unterkunft für Ausländer.

Der Anwalt von Do Kwon behauptet Verfahrensunregelmäßigkeiten bei der Inhaftierung

Herr Goran Rodić, Anwalt von Do Kwon, bestritt öffentlich die jüngsten Maßnahmen der montenegrinischen Behörden. Er behauptet, sein Mandant habe sich einem fünfstündigen Verhör im Generalpolizeidezernat unterzogen, das über den Umfang hinausging, der für Personen, die auf eine Auslieferung warten, zulässig ist. Herr Rodić argumentiert, dass Herrn Kwon nach Verbüßung seiner Haftstrafe die Möglichkeit hätte gegeben werden müssen, in Freiheit am Auslieferungsverfahren teilzunehmen.

Der Anwalt behauptet weiter, dass die Beschlagnahmung der Reisedokumente von Herrn Kwon in Verbindung mit seiner anschließenden Inhaftierung eine „rechtswidrige Handlung“ darstelle. Als Begründung für seinen Einspruch führt er eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs an und beabsichtigt, formelle Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Herr Rodić äußert seine Besorgnis über das, was er als potenziellen „Rassismus“ innerhalb des montenegrinischen Justizsystems ansieht. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Anschuldigungen schwerwiegend sind und einer weiteren Untersuchung bedürfen.

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