Laut einem von der Anwaltskanzlei Hogan Lovells veröffentlichten Bericht definierte das Bezirksgericht Hongkong Kryptowährungen als Eigentum, das in einem „Gatecoin-bezogenen Fall“ „treuhänderisch verwaltet“ werden kann.​

Zuvor hatte die in Hongkong ansässige Kryptowährungs-Handelsplattform Gatecoin im Jahr 2019 angekündigt, dass sie schließen und mit der Liquidation beginnen werde. In diesem Fall versuchte das klagende Unternehmen, umstrittene Gelder von einem ehemaligen Gatecoin-Zahlungsdienstleister zurückzufordern. (CoinDesk)