Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat entschieden, dass der Partnervertrag und der Vergütungsplan von Lyoness rechtswidrig sind.

Die Entscheidung folgt auf eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI). In den österreichischen Untergerichten argumentierte der VKI

47 Vertragsklauseln, die Teil der Lyconet-Vereinbarungen und der sogenannten Lyconet-Vergütungspläne waren … (fehlten) transparente Regelungen und … Klarheit.

Die Klage des VKI wurde zu seinen Gunsten entschieden. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätigt frühere Urteile und ist endgültig.

Laut einer Pressemitteilung des VKI vom 11. Januar bemängelte man insbesondere die Vertragsklauseln von Lyoness in den Punkten 3-2019, 9-2019 und 1-2021. Zu den Entschädigungsklauseln gehören 3-2019, 9-2019 und 1-2021.

Eine Vielzahl der umstrittenen Klauseln wurde von den Gerichten als intransparent beurteilt. So wurden etwa Begriffe wie „Bonus Units“, „Customer Units“, „Follow-up Units“, „Transfer Units“, „Lifeline“, „Upline“, „Balance Program“, „Career Program“, „Balance Category“ und „Balance Commission“ verwendet, deren konkrete Bedeutung jedoch unklar blieb.

Das Gericht erster Instanz stellte bereits fest, dass es sich hierbei nicht um Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs handele und diese für sich genommen ohne weiteren Kontext unverständlich seien.

Darüber hinaus werden sie in den Regeln und Vorschriften von Lyconet nicht klar genug erläutert.

Auch nach intensiver Beschäftigung mit der gesamten Regelung bleibe für den Durchschnittsverbraucher völlig unklar, wann und in welcher Höhe er Ansprüche auf welche Vergütung erwerbe, ergänzte das Berufungsgericht.

Der Oberste Gerichtshof hat diese Auffassung nun bestätigt.

Gemäß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs;

Betroffene Lyconet-Verträge sind ungültig und Verbraucher können die vollständige Erstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen verlangen.

Lyoness, auch bekannt als Lyconet, Cashback World und myWorld, ist im Besitz des Österreichers Hubert Freidl (unten) und wird von ihm betrieben.

Österreichische Gerichte haben Lyoness bereits zuvor als Pyramidensystem eingestuft. Ein Artikel des ORF vom 11. Januar sprach von „über 400 Gerichtsverfahren“ allein in Österreich.

Trotzdem ist Freidl immer noch ein freier Mann.

Freidl hatte Lyoness im vergangenen November in Europa Insolvenz anmelden lassen. Den Unterlagen zufolge hat Lyoness Schulden in Höhe von 110 Millionen Dollar. Ob dies ein Trick war, um die Auszahlung an die Opfer zu vermeiden und/oder einem Strafverfahren zu entgehen, ist unklar.

Freidl hat sein Facebook-Profil im Juli 2023 aufgegeben. Posts vom November 2023 auf Freidls Instagram-Seite enthüllen Versuche, Lyoness in ganz Asien, insbesondere Malaysia, zu vermarkten.

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