Gemäß dem Haushaltsplan 2022 werden alle Einnahmen aus der Übertragung des VDA mit einem Steuersatz von 30 Prozent belegt. Darüber hinaus ist bei der Berechnung dieser Einnahmen kein Abzug von Ausgaben oder Vergütungen zulässig, mit Ausnahme der Anschaffungskosten.

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