Laut Odaily hat die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) eine Stellungnahme herausgegeben, in der es heißt, dass nicht verwahrte Wallet-Dienste, die Authentifizierungstechnologie verwenden, nicht in die Kategorie des Krypto-Asset-Handelsgeschäfts (Verwaltungsgeschäft) fallen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, einige der rechtlichen Unsicherheiten innerhalb der Krypto-Asset-Branche (virtuelle Währung) zu beseitigen. Die Entscheidung wurde im Rahmen des „Grauzonen-Eliminierungssystems“ auf Grundlage des Industrial Competitiveness Enhancement Act getroffen. Dieses System soll Innovationen fördern, indem es die geltenden Vorschriften für neue Unternehmen im Voraus klärt. Der Prozess beinhaltet, dass der Wirtschaftsminister (in diesem Fall das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie) den Regulierungsminister (die FSA) auffordert, die Vorschriften zu bestätigen. Ein mit Krypto-Asset-Rechtsfragen vertrauter Anwalt kommentierte: „Dies ist das erste Mal, dass das Grauzonen-Eliminierungssystem auf die Krypto-Asset-Handelsbranche angewendet wurde, und die erste offizielle Stellungnahme, die den Rechtsstatus nicht verwahrter Wallets klärt.“