Laut PANews hat Taiwans Financial Supervisory Commission (FSC) angekündigt, dass qualifizierte professionelle Anleger nun über Subbrokerage in ausländische virtuelle Vermögens-ETFs investieren können. Zu den berechtigten professionellen Anlegern zählen institutionelle Anleger, vermögende Unternehmensanleger, Kunden mit hohem Vermögen, professionelle Anlegergesellschaften oder -fonds sowie einzelne professionelle Anleger.

Um sicherzustellen, dass die Anleger über ausreichende Anlageerfahrung und Kenntnisse verfügen, müssen Wertpapierfirmen, die Dienstleistungen für virtuelle ETFs anbieten, ein umfassendes Eignungsbewertungssystem einrichten, das vom Vorstand überprüft und genehmigt werden muss. Bevor ein Kunde zum ersten Mal einen virtuellen ETF kauft, muss die Wertpapierfirma beurteilen, ob der Kunde über die entsprechende Anlageerfahrung und das Fachwissen verfügt, um die Angemessenheit des Anlagerisikos sicherzustellen. Mit Ausnahme institutioneller Anleger müssen andere Anleger vor ihrem ersten Kauf eines virtuellen ETFs eine Risikoaufklärungserklärung unterzeichnen. Wertpapierfirmen müssen Anlegern vor der Annahme ihres ersten Kaufs eines virtuellen ETFs relevante Produktinformationen zur Verfügung stellen, damit diese die Merkmale und damit verbundenen Risiken der virtuellen ETFs, in die sie investieren, vollständig verstehen.