Laut PANews hat SEC-Vorsitzender Gary Gensler angedeutet, dass die von BNY Mellon vorgeschlagene Struktur zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte auch auf Kryptowährungen jenseits von Bitcoin- und Ethereum-ETFs anwendbar sein könnte. Gensler merkte an, dass die von BNY Mellon vorgeschlagene Struktur die Verwendung einzelner Krypto-Wallets beinhaltet, die jeweils mit einem separaten Bankkonto verknüpft sind, und die Vermischung dieser Vermögenswerte mit den eigenen Vermögenswerten der Bank verbietet. Anfang dieser Woche bestätigte BNY Mellon, dem Büro des Hauptbuchhalters der SEC einen Verwahrungsplan für Bitcoin und Ethereum vorgelegt zu haben, um Kundengelder im Falle einer Insolvenz der Bank zu schützen. Bisher hat die SEC nur ETFs für Bitcoin und Ethereum genehmigt. Zuvor war BNY Mellon die erste Bank, die eine Ausnahme von der Krypto-Bilanzierungsrichtlinie SAB 121 der SEC erhielt.